Grundlegendes
A1. Für alle Wettverträge, welche im Bundesgebiet Österreich abgeschlossen werden, gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen, die der Wettkunde mit Registrierung oder Vertragsabschluss ausdrücklich anerkennt.
A2. Die einzelnen Bundesländer können über ihre Landesgesetze von diesen Bestimmungen abweichende bzw. ergänzende Bestimmungen regeln. Um diese speziellen Regelungen der Landesgesetze hervorzuheben und für die Wettkunden so transparent wie möglich zu machen, erfolgt die Veröffentlichung gesondert, jeweils über eine Ergänzung pro Bundesland zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen.
A3. Der Wettkunde bestätigt, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen gelesen, verstanden, und zustimmend bestätigt, dass er sich an diese Bestimmungen in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung hält. Er nimmt auch zur Kenntnis, dass das Nichteinhalten dieser Verträge zum Ausschluss, zum Schließen des Kontos sowie zum Verlust der Geldbeträge und/oder zu rechtlichen Schritten gegen ihn führen kann.
A4. An jeder Wette sind einerseits die ADMIRAL Sportwetten GmbH, Novomaticstraße 5, 2352 Gumpoldskirchen, als Buchmacher oder ihr Erfüllungsgehilfe (im Folgenden subsumiert kurz „Buchmacher“) und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.
A5. Der Buchmacher hat die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen ordnungsgemäß entsprechend des anwendbaren Landesgesetzes kundgemacht und soweit erforderlich der zuständigen Behörde vorgelegt.
Teilnahmevoraussetzungen
A6. Der Buchmacher akzeptiert keine Wettkunden unter 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche gilt ein absolutes Wettabschluss- und Wettvermittlungsverbot.
A7. Es ist nur natürlichen Personen die Teilnahme bzw. der Abschluss von Wetten gestattet.
A8. Der Wettkunde erklärt, dass
a) er am Ort des Vertragsabschlusses das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren und die für den Abschluss erforderliche Rechts-, Geschäfts, Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzt und sich verpflichtet über Aufforderung durch den Buchmacher jederzeit einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis iSd § 6 (2) 1 FM-GwG (Vor-, Nachname, Kopfbild, Geburtsdatum, Unterschrift, ausstellende Behörde) vorzuweisen. Der Buchmacher ist auch berechtigt, bei Ein- und Auszahlungen - unabhängig von der Höhe des Betrages - einen Lichtbildausweis gemäß § 6 (2) 1 FM-GwG bzw. ergänzende Dokumente (Meldezettel, Bestätigung über Mittelherkunft, etc.) vom Wettkunden einzufordern;
b) er nicht vom Wettangebot ausgeschlossen (gesperrt) ist;
c) zum Zeitpunkt der Wettabgabe nicht wegen Wett- oder Spielsucht therapiert/behandelt wird;
d) er aufgrund seiner aktuellen Vermögens- und Einkommenssituation sein Existenzminimum durch die Abgabe von Wetten nicht gefährdet;
e) über ihn zum Zeitpunkt der Wettabgabe keine Erwachsenvertretung bestellt oder er eingeschränkt geschäftsfähig ist;
f) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren anhängig ist;
g) die Wette im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und mit eigenen Vermögenswerten abgegeben wird und der Wettkunde darüber hinaus wirtschaftlicher Eigentümer der eingesetzten Mittel ist;
h) er vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrundeliegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis hat;
i) die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner (gesetzlich) unerlaubten bzw. strafbaren Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen;
j) er sich über die für ihn geltenden Rechtsvorschriften vollständig informiert hat.
k) er nicht unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht.
A9. Sollte die Identität des Wettkunden nicht verifiziert werden können, behält sich der Buchmacher das Recht vor, jegliche Transaktion zu stoppen, für nichtig zu erklären, einzufrieren und/oder etwaige Guthaben so lange einzubehalten, bis der Verifikationsprozess zufriedenstellend beendet ist.
A10. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu stoppen, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wettangebote zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungs-/Gewinnlimits verbindlich festzulegen bzw. auch ohne Angabe von Gründen, von der Teilnahme am Angebot des Buchmachers den Wettkunden auszuschließen.
A11. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers –- insbesondere auch der Wett-Schein – maßgebend. Durch die Wettabgabe bestätigt der Wettkunde die Richtigkeit des Wettscheins. Im Falle der Ausfolgung des Wett-Scheines durch den Wett-Terminal oder durch das Kassa-Personal vor Ort akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
A12. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.
Zustandekommen des Wettvertrages
A13. Der Wettvertrag bei Wettabgabe an einer Wett-Kassa oder einem Wett-Terminal kommt durch Annahme eines vom Wettkunden übermittelten Wettanbots durch den Buchmacher zustande.
A14. Der Wettvertrag kommt online und bei mobiler (App) Wettabgabe durch Annahme eines vom Wettkunden übermittelten Wettanbots durch den Buchmacher in Form einer Realannahme in 4060 Leonding, Wegscheiderstraße 124, in elektronischer Form zustande.
A15. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages – aus welchem Grund auch immer- weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz vom Buchmacher an den Wettkunden zurückzubezahlen. Der Buchmacher ist berechtigt, von sich aus – und zwar auch ohne dass die Voraussetzungen des § 871 ABGB vorliegen – Wetten mit Schreib-, Rechen-, Quoten- oder sonstigen Fehlern jederzeit – auch nach Vertragsabschluss – zu stornieren bzw. zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt.
Einzahlungen/Zahlungsmethoden/Auszahlungen
A16. Wetteinsätze werden bis auf Widerruf ausnahmslos in Euro angenommen. Auszahlungen werden bis auf Widerruf in Euro getätigt.
A17. Hat der Wettkunde eine Wette bar und ohne Nutzung seines Kundenkontos bezahlt, so erfolgt die Auszahlung des Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des originalen Wett-Scheins. Die Auszahlung eines Auszahlungstickets eines Wett-Terminals erfolgt ausnahmslos gegen Rückgabe des originalen Auszahlungstickets. Den Buchmacher trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wett-Scheines und/oder des Auszahlungstickets keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wett-Scheininhabers / des Inhabers des Auszahlungstickets eines Wett-Terminals zu überprüfen.
A18. Nach Erhalt eines bar auszubezahlenden Auszahlungstickets eines Wett-Terminals, muss dieses Ticket innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum vom Wettkunden vorgelegt werden, andernfalls erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung.
A19. Der Buchmacher kann sich die Auszahlung bis zu 45 Tage nach der Vorlage des Wett-Scheines bzw. des Auszahlungstickets unabhängig des Grundes vorbehalten.
A20. Am Wett-Terminal ist ausnahmslos kein Storno möglich.
A21. In jedem Fall kann der Buchmacher die Auszahlung eines Wettgewinnes bzw. die Einlösung eines Auszahlungstickets davon abhängig machen, dass der Wettkunde einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegt.
A22. Der Buchmacher behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Zahlungsmöglichkeiten in bestimmten Regionen und/oder für bestimmte Wettkunden im Rahmen der geltenden Landesrechte nach eigenem Ermessen einzuschränken.
Unrechtmäßige Transaktionen/Betrug/Geldwäsche
A23. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, eine oder mehrere Transaktionen des Wettkunden jederzeit im alleinigen Ermessen, zu stoppen, stornieren, oder als nichtig zu erklären, sofern eine der nachstehenden Bedingungen zur Anwendung kommt:
a) Es werden Transaktionen mit Unregelmäßigkeiten entdeckt, die die Abwicklung maßgeblich beeinträchtigen könnten und/oder die den Verdacht oder berechtigten Grund zu der Annahme einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen lassen.
b) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass der Wettkunde die Produkte und Dienstleistungen des Buchmachers für gerichtlich strafbare, besonders betrügerische, illegale und/oder rechtswidrige oder unsachgemäße Zwecke nutzt oder missbraucht. Dies umfasst auch den Versuch und/oder die Bestimmung oder Beteiligung.
c) Der Buchmacher wird von einem Exekutivorgan, einem Gericht oder anderen öffentlichen, besonders wettenrechtlichen (Aufsichts-) Behörden zur Übermittlung personenbezogener Wettkundendaten aufgefordert.
d) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass der Wettkunde eine Vorschrift, eine Bestimmung oder ein Gesetz verletzt.
A24. Dem Wettkunden ist es untersagt, Wetten auf Ereignisse abzugeben, an denen er selbst beteiligt ist. Wetten auf Ereignisse im Auftrag von an diesen Ereignissen Beteiligten sind ebenso untersagt. Der Buchmacher behält sich bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung das Recht vor, die Wetten zu stornieren sowie die Auszahlung etwaiger Gewinne und die Rückerstattung der Einsätze zu verweigern. Der Buchmacher hat keinerlei Verantwortung dafür, darüber Kenntnis zu haben, ob der Wettkunde gegen diese Bestimmung verstößt. Daher ist der Buchmacher berechtigt, diese Maßnahmen jederzeit nach Kenntnisnahme zu ergreifen.
A25. Jegliche Form von betrügerischen Aktivitäten ist strengstens untersagt. Ihre Definition liegt im Ermessen des Buchmachers. Betrügerische Aktivitäten umfassen unter anderem den Diebstahl von Kreditkarten, die Verwendung unzulässiger Software-Tools, den Transfer finanzieller Mittel auf Konten anderer Wettkunden, Fälschung, betrügerische Absprachen sowie die Angabe falscher Daten bei der Anmeldung oder bei einer späteren Abfrage persönlicher Informationen, etc. Diese Aufzählung ist jedoch nur exemplarisch und definiert die betrügerischen Aktivitäten, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, den Wettkunden oder dessen (Wett-)Verhalten wegen betrügerischen Aktivitäten anzuzeigen und/oder den zivilen Rechtsweg wegen betrügerischen Aktivitäten zu beschreiten. Wettkunden, die an jedweder Form von betrügerischen Aktivitäten oder verdächtigen Transaktionen beteiligt sind, werden den entsprechenden Behörden ausnahmslos gemeldet.
A26. Der Buchmacher ist berechtigt, bei Verdacht (oder berechtigten Grund zu der Annahme) des Wettbetruges oder der Manipulation von Spielen, die vom Buchmacher gespeicherten Daten an Behörden, Sportverbände oder sonstige Dritte, die mit der Klärung des Verdachtes oder der Manipulation befasst sind, weiterzugeben. Dies beinhaltet auch die Informationen über die unter Verdacht stehenden Wetten.
A27. Es ist verboten mit fremden Geldern bzw. auf fremde Rechnung Wetten abzugeben. Weiters ist es verboten, Gelder, die aus Geldwäscherei bzw. Terrorismusfinanzierung stammen, einzubringen. Bei Verdacht oder berechtigten Grund zur Annahme können alle Transaktionen geprüft werden, um Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu unterbinden.
A28. Alle Entscheidungen seitens des Buchmachers hinsichtlich der Außerkraftsetzung von Transaktionen und/oder der Sperrung und Schließung von Wettkonten sind bindend, unterliegen dem alleinigen Ermessen des Buchmachers, erfordern keine Rechtfertigung gegenüber dem Wettkunden und können seitens des Wettkunden nicht angefochten werden. Unter den oben angeführten Umständen ist der Buchmacher berechtigt, alle Beträge, die andernfalls an den Wettkunden ausgezahlt worden bzw. zu bezahlen gewesen wären, zurückzuhalten und/oder einzubehalten.
Haftung
A29. Schadenersatzansprüche des Wettkunden gegenüber dem Buchmacher, insbesondere wegen von Dritten verursachter, verzögerter, fehlerhafter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Buchmacher verursacht wurden. Gleiches gilt für Schadenersatzansprüche wegen Systemausfällen. Grundsätzlich ist die Haftung des Buchmachers auf den Wetteinsatz/-betrag oder die noch nicht ausbezahlten Gewinne beschränkt - abhängig davon, welcher Betrag höher ist. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.
A30. Haftungen des Buchmachers für Übertragungs-, Eingabe- und/oder Auswertungsfehler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
A31. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für die Angaben von etwaigen Informationsdiensten - weder für die Vollständigkeit, die Aktualität noch die Richtigkeit. Insbesondere aber nicht abschließend erfolgen alle Angaben in Livescores, Statistiken, Ergebnissen, Spielständen, Teamvergleichen, Tabellen etc. ohne Gewähr.
A32. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.
Datenschutz
A33. Der Buchmacher richtet sich im Umgang mit Informationen und Daten bezüglich der Wettkunden nach den entsprechenden aktuellen Rechtsvorschriften.
A34. Weiters wird darüber informiert, dass allenfalls notwendige zusätzliche Daten im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen wahrheitsgetreu mitgeteilt und die erforderlichen Daten bereitgestellt werden müssen. Der Buchmacher ist befugt, jegliche Nutzung des Dienstleistungsangebotes des Buchmachers einzuschränken, bis die entsprechenden Überprüfungsmaßnahmen abgeschlossen sind.
A35. Eine Offenlegung von Daten kann aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig sein sowie zur Umsetzung von Ansprüchen, die erhoben werden, sowie zur Überprüfung und Aufdeckung von Umständen, die unter anderem auf betrügerisches Verhalten oder sonstige strafrechtliche Aktivitäten hinweisen.
A36. Mit der Akzeptanz dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen und/oder der Anmeldung auf der Webseite und/oder Nutzung der Wett-Terminals und/oder der Dienstleistungen an den Wett-Kassen wird der Wettkunde über die Verarbeitung seiner persönlichen Daten informiert. Bei Vorliegen der geringsten Hinweise auf Transaktionen und/oder Aktivitäten, die auf potentiell kriminelle Aktivitäten schließen lassen, werden diese Daten den entsprechenden Behörden gemeldet.
A37. Der Wettkunde wird darüber informiert, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse dem Buchmacher zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten von diesem gespeichert und automatisierungsunterstützt verarbeitet werden.
Weitere detaillierte Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website enthalten.
Cash-Out
A38. Der Buchmacher ermöglicht dem Wettkunden, für manche Wetten, ein Angebot für ein Cash-Out zu legen. Der Buchmacher ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der positiven Bestätigung durch den Buchmacher wird das Cash-Out-Angebot angenommen.
A39. Der Preis bzw. die Quote für die vorzeitige Auszahlung ist dabei abhängig vom Status der Wette und kann sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt ändern. Dem Buchmacher kommt hierzu ein jederzeitiges einseitiges Änderungsrecht zu.
A40. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für Fehler im Hinblick auf Wetten und Einsätze, bei denen offensichtliche Fehler zu Quoten/Handicaps/Over-Under-Angaben/Cash-Out-Betrag vorliegen.
A41. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung, wenn ein Abrechnungsbetrag falsch berechnet oder ausbezahlt wird, dies schließt auch Wetten ein, die mit der Cash-Out-Option vollständig ausgewertet werden.
A42. Sollte vor dem Start einer Veranstaltung, während oder nach einer Veranstaltung ein offensichtlicher Fehler festgestellt werden, behalten vorzeitig ausgewertete Wetten, deren Cash-Out-Betrag inkorrekt ist (aufgrund einer falschen Quote, auf welcher der Betrag basierte), ihre Gültigkeit und werden mit dem korrekten Betrag erneut ausgewertet. Wenn eine Wette nach einem inkorrekten Ergebnis mit der Cash-Out-Option ausgewertet wurde, wird die Wette zum korrekten Ergebnis erneut ausgewertet.
Bonusbestimmungen
A43. Alle Boni und Werbeangebote unterliegen den Geschäftsbedingungen, die bei der Mitteilung über das Bonusangebot zur Verfügung gestellt werden.
A44. Alle Boni und Werbeangebote beziehen sich grundsätzlich nur auf den jeweiligen Empfänger oder die Gruppe von Empfängern der Mitteilung, sind nicht übertragbar und können nur einmal während des festgesetzten Zeitrahmens in Anspruch genommen werden. Ist der Empfänger nicht der vorgesehene Empfänger oder gehört er nicht zur Gruppe der vorgesehenen Empfängergruppe, ist das Angebot ungültig. Alle Boni und Werbeangebote des Buchmachers gelten nur für den entsprechend dargelegten Zeitraum. Ohne Angabe zum Zeitraum endet das jeweilige Angebot in dem Moment, sobald es nicht mehr verfügbar ist und eingestellt wurde.
A45. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote auf Wettkunden zu beschränken, die spezifische Auswahlkriterien erfüllen. Ebenso behält sich der Buchmacher das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer nach eigenem Ermessen zu beschränken.
A46. Alle Boni und Werbeangebote dürfen nicht zwischen Wettkunden und/oder Dritten verkauft werden.
A47. Alle Boni und Werbeangebote können nicht in bar eingelöst werden, sondern unterliegen den spezifischen Bonuskonditionen.
A48. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen alle Boni und Werbeangebote zurückzufordern, wenn der Wettkunde das Angebot unter anderem durch Betrug oder eine andere strafbare Handlung erlangt hat, oder das Angebot erschlichen hat.
A49. Ebenso behält sich der Buchmacher das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote zurückzufordern und/oder die mit den Boni und Werbeangeboten erzielten Gewinne zu stornieren und/oder die Zahlung geforderter Beträge zu verweigern und die entsprechenden Konten zu schließen, wenn Gruppen von Wettkunden, die sich unerlaubt absprechen oder als Syndikat fungieren, oder einzelne Wettkunden, die sich mehrere Male anmelden, fiktive Konten einrichten oder Strohmänner zur Manipulation von Boni und Werbeangebote nutzen.
A50. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote jederzeit zu beenden oder zu ändern.
B1. Die Beurteilung des Wettausganges gilt einheitlich sowohl für reguläre Wetten (Pre-Match) als auch für Livewetten.
B2. Bei allen Wetten gilt, falls nicht anders angegeben, das Ergebnis nach der regulären Spielzeit.
B3. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben, und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist:
a) Wenn das Wettereignis nicht wie angegeben stattfindet (z.B.: vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt – aus welchen Gründen auch immer – ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus).
b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten – die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können – gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel Langzeitwetten oder Livewetten. Die vom Buchmacher bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.
c) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass
ca) dieses Wettereignis innerhalb der folgenden 48 Stunden nachgetragen wird, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn, oder
cb) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B.: Welt- und Europameisterschaft, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.
d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B.: Entscheidungen „am Grünen Tisch“) bleiben daher unberücksichtigt.
e) Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird, ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.
B4. Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:
a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekanntgegebenen Ergebnisse (z.B.: Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet).
b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B.: Wer steigt auf?, Wer gewinnt den Pokal, Wetten zur Verlängerung oder zum Elfmeterschießen, etc.) vereinbart.
c) Falls ein Spiel abgebrochen wird, behalten alle Bewertungen von bereits eingetroffenen Wettausgängen jedenfalls ihre Gültigkeit. Alle abgegebenen, noch nicht eingetroffene Wettausgänge, behalten ihre Gültigkeit, falls:
- dieses Wettereignis innerhalb der folgenden 48 Stunden fortgesetzt oder nachgetragen wird, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn, oder
- das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B.: Tennisturnier, etc.) fortgesetzt wird.
B5. Bei „toten Rennen“ (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend – die jeweiligen Quoten durch die Anzahl der beteiligten Sieger - geteilt (z.B.: Wetteinsatz EUR 100,-, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von EUR 180,-, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je EUR 90,- bei drei Siegern je EUR 60,-). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B.: Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von „toten Rennen“ die Auszahlungen nicht geteilt. In diesem Fall ist die Wette ungültig und es wird der gesamte Einsatz zurückbezahlt.
B6. Für Wetten auf Meisterschaften, Gesamtsieger von Turnieren (z.B.: WM, EM, Golf- und Tennisturniere) gilt „play or pay“: Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, gibt während des Turniers auf oder wird disqualifiziert, so bleibt der Wettvertrag aufrecht; dies bedeutet, dass eine Wette auf einen betroffenen Teilnehmer oder Mannschaft für den Wettkunden als verloren gilt.
B7. Werden mehrere Wettereignisse in einer Wette kombiniert („Kombinationswette“), gilt folgendes:
a) Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes B3 c erfolgt bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes B3 d erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 gewertet. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele, wenn ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.
b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes B3 c erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes B3 d erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurückzuzahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele, wenn ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.
B8. Zur Bewertung aller angebotenen Wettmärkte werden jeweils die offiziellen Verbandsseiten herangezogen.
Internationale Fußballspiele laut www.fifa.com bzw. www.uefa.com.
Head-to-Head Wetten
B9. Gewinner eines Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Endklassement besser platzierte Teilnehmer. Es gilt das offizielle Endergebnis. Beide Teilnehmer müssen starten, damit die Wette gültig ist. Sollte ein Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, den Wettkampf nicht beginnen, so werden alle, auf dieses Head-to-Head, abgegebenen Wetten mit 1,0 bewertet.
Zusatz Ski Alpin:
Bei Slalom, RTL und Kombination gilt: Qualifiziert sich ein Teilnehmer nicht für den 2.Durchgang, gilt dieser Teilnehmer als ausgeschieden. Qualifizieren sich beide Teilnehmer nicht für den 2.Durchgang, gelten beide Teilnehmer als ausgeschieden.
Zusatz Skispringen:
Qualifizieren sich beide Teilnehmer nicht für den 2. Durchgang, gilt die bessere Platzierung im 1. Durchgang.
Livewetten Allgemein
B10. Bei allen Wetten gilt, falls nicht anders angegeben (z.B.: Wer steigt auf? Wer gewinnt den Pokal? etc.), das Ergebnis nach der regulären Spielzeit.
B11. Die Gültigkeit der Livewette ist gänzlich unabhängig davon, ob es eine Liveübertragung des Ereignisses gibt, da der Buchmacher keinen Einfluss auf die Übertragung von Ereignissen hat. Alle Wetten werden nach dem Ende des Ereignisses nach Vorliegen eines offiziellen Ergebnisses bewertet.
B12. Alle Zusatzinformationen – wie z.B.: Spielzeit, Spielstand etc. – sind ohne Gewähr.
B13. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1,0 bewertet.
B14. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Wetten, die im Zeitraum von spielentscheidenden Situationen abgegeben werden (Elfmeter, Rote Karte, Entscheidungsänderungen von Schiedsrichtern und/oder Videoschiedsrichtern usw.), mit Quote 1,0 zu bewerten.
Fußball - Livewetten
B15. Live – Konferenz: Bei der Wette „Tore in der Konferenz“ zählen lediglich die angebotenen Spiele der Konferenz. Sollte ein Spiel des gleichen Bewerbes am selben Tag, aber nicht innerhalb der Konferenz stattfinden, zählen die möglichen Tore des Spiels nicht dazu. Sollte innerhalb der Konferenz ein Spiel abgebrochen werden, bleiben alle Wetten auf „Tore in der Konferenz“, die zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits bewertet wurden, aufrecht. Alle noch offenen Wetten werden mit 1,0 gewertet. Beispiel: Wird ein Spiel in der 70. Minute abgebrochen und zu diesem Zeitpunkt waren es insgesamt 16 Tore, bleiben alle Wetten auf „Over/Under 14,5 Tore“, „Over/Under 15,5 Tore“ aufrecht. Wetten auf „Over/Under 16,5 Tore“ oder „Over/Under 17,5 Tore“ werden mit 1,0 gewertet.
Formel 1 - Livewetten
B16. Qualifying – Live: Gewinner des Qualifyings ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Qualifying und nicht in der Startaufstellung, am besten platzierte Teilnehmer. Alle gegen einen Fahrer verhängten Strafen werden dabei nicht berücksichtigt.
B17. Qualifying – Head-to-Head Duelle Live: Gewinner des Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Qualifying, und nicht in der Startaufstellung, besser platzierte Teilnehmer (laut FIA). Alle gegen einen Fahrer verhängten Strafen werden dabei nicht berücksichtigt. Beide Teilnehmer müssen am Qualifying teilnehmen, damit die Wette gültig ist. Sollte ein Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das Qualifying nicht beginnen, so werden alle auf dieses Duell abgegebenen Wetten mit 1,0 gewertet.
B18. Rennen – Head-to-Head Duelle Live: Gewinner eines Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Endklassement besser platzierte Teilnehmer (laut FIA). Beide Teilnehmer müssen das Rennen beginnen (gilt ab der Aufwärmrunde), damit die Wette gültig ist. Scheiden beide Teilnehmer vorzeitig aus, und keiner der Teilnehmer wird im offiziellen Endklassement gewertet, wird die Wette mit 1,0 gewertet.
Wintersport - Livewetten
B19. Wird das Rennen während eines Bewerbes abgebrochen, werden alle Wetten auf den Gesamtsieg mit 1,0 gewertet. Alle bereits ausgetragenen Head-to-Head Duelle behalten ihre Gültigkeit. Alle noch nicht ausgetragenen Head-to-Head-Duelle werden mit 1,0 gewertet.
C1. Mindesteinsatz pro Wette
Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die Mindesteinsätze für einzelne Kunden/Ereignisse/Produkte individuell festzulegen.
C2. Maximaleinsatz pro Wette
Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die Maximaleinsätze für einzelne Kunden/Ereignisse/Produkte individuell festzulegen.
C3. Gewinnlimits
Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombinationswette ist EUR 50.000,-.
Höchstgewinn pro Systemwette ist EUR 100.000,-.
Übersteigt der Nettogewinn EUR 50.000,-, so werden nur EUR 50.000,- und der Wetteinsatz ausbezahlt.
Höchstgewinn pro Wettkunde und Woche EUR 100.000,- für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
D1. Wettkundenschutz und Wettsuchtprävention
Der Wettkunde wird auf die möglichen Risiken einer Wettteilnahme ausdrücklich hingewiesen. Übermäßiges Sportwetten kann zu erheblichen Vermögensverlusten bis hin zur Existenzgefährdung führen und ein pathologisches (krankhaftes) Verhalten darstellen.
Um problematisches Wettverhalten bzw. eine mögliche Existenzgefährdung frühzeitig feststellen zu können, behält sich der Buchmacher das Recht vor, die Intensität und Häufigkeit der Wettteilnahme sowie eine mögliche Gefährdung des Existenzminimums zu prüfen. Dies kann im Anlassfall auch das Abfragen von Datenbanken zur Kundenprüfung und die Abfrage von Bonitätsdaten bei unabhängigen Anbietern einschließen. Dies ist jedoch nur bei Wettkunden mit Registrierung möglich.
D2. Kontaktaufnahme
Die im Rahmen des Registrierungsprozesses bekanntgegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden auch für eine eventuell erforderliche Kontaktaufnahme im Zuge von Aktivitäten zum Wettkundenschutz genutzt.
D3. Kundengespräche
Im Rahmen der Aktivitäten zum Wettkundenschutz können registrierte Wettkunden im Anlassfall zu einem persönlichen Gespräch mit einem Präventionsbeauftragten geladen werden. Die Beratung des Wettkunden ist zentrale Funktion des Kundengesprächs und beinhaltet eine allgemeine Aufklärung über die mögliche Gefährdung des Existenzminimums sowie über Beratungs- und Hilfseinrichtungen. Darüber hinaus haben Wettkunden auch die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch ein persönliches Gespräch mit einem Präventionsbeauftragten zu absolvieren.
D4. Wettpause
Der registrierte Wettkunde hat die Möglichkeit eine freiwillige temporäre Wettpause sowie ein unverbindliches Informationsgespräch mit einem Präventionsbeauftragten in Anspruch zu nehmen.
D5. Limitierungen
Der registrierte Wettkunde hat die Möglichkeit seine Wettteilnahme zu limitieren. Mit Hilfe des Limits pro Wette besteht die Möglichkeit, den maximalen Einsatz pro Wette zu begrenzen. Mit einem Verlustlimit kann festgelegt werden, welcher maximale Verlustbetrag über eine bestimmte Dauer (täglich, wöchentlich, monatlich) erzielt werden kann.
D6. Selbstsperre und Fremdsperre
Der Wettkunde kann sich von der Teilnahme an einer registrierten Wette selbst sperren lassen (Selbstsperre). Die Selbstsperre erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Buchmacher oder die Behörde. Die Dauer der freiwilligen Selbstsperre bestimmt generell der Wettkunde, wobei sich die Regelungen zur Dauer und Aufhebung einer Selbstsperre je nach landesgesetzlichen Bestimmungen unterscheiden können.
Der Buchmacher kann Personen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an einer Wette ausschließen (Fremdsperre). Die Dauer der Fremdsperre kann dabei temporär oder unbefristet ausgesprochen werden. Ein Wettausschluss aus Gründen des Wettkundenschutzes erfolgt insbesondere dann, wenn der Wettkunde aufgrund der Wettteilnahme sein Existenzminimum gefährdet oder Merkmale einer Wettsuchterkrankung vorliegen.
D7. Hilfsangebote
In Österreich gibt es zahlreiche Beratungs- und Therapieeinrichtungen, die sich mit problematischen Auswirkungen einer exzessiven Wettteilnahme befassen und betroffene Menschen sowie deren Angehörige beraten und behandeln.
Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten, etwa durch Anruf bei der zentralen Helpline der Medizinischen Universität Wien unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 205 242 oder der Kontaktaufnahme mit einer professionellen Einrichtung wird insbesondere aufmerksam gemacht.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Wettkundenschutzseite www.admiral.ag/verantwortung-bei-admiral
Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen für das Bundesland Oberösterreich gemäß LGBl.Nr. 85/2021. Landesgesetzblatt vom 17.08.2021 in der gültigen Fassung
E1. Bestimmungen über die Teilnahme an Wetten
Gem. § 2 sind Wetten eine Preisvereinbarung zwischen der Wettanbieterin bzw. dem Wettanbieter und den Wetthaltern über den Ausgang eines zum Zeitpunkt des Wettabschlusses in der Zukunft liegenden sportlichen, politischen, kulturellen oder sonstigen für den Abschluss von Wetten geeigneten Ereignisses, unabhängig davon, ob die Vereinbarung an einem physischen Ort oder auf beliebigem Weg aus der Ferne, auf elektronischem Weg oder eine andere kommunikationserleichternde Technologie oder auf individuelle Anfrage eines Dienstleistungsempfängers abgeschlossen wird.
Die Gesellschaftswette hat Ereignisse aus dem sozialen oder politischen Leben zum Gegenstand, die keinem Sport zugeordnet werden können. Unterhaltungsshows, Wahlen, Naturereignisse oder Preisverleihungen sind Beispiele für solche Gesellschaftswetten. In Regionen in denen E-Sports nicht als eigener Sport anerkannt ist, gelten auch Wetten auf E-Sports als Gesellschaftswetten. Die Voraussetzungen sind gleich wie für die Sportwette, zum Zeitpunkt der Wettabgabe ist der Ausgang offen und es gibt ein nachvollziehbares Ergebnis zur Bewertung.
E2. Verbotene Wetten
Verboten ist das Anbieten, der Abschluss oder die Vermittlung von Wetten
a. die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen, oder
b. die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen, oder
c. durch die Menschen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen
Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des religiösen Bekenntnisses, des Alters oder einer Behinderung herabgesetzt werden, oder
d. Wetten mit einem Wetteinsatz von über 500 Euro, oder
e. Live-Wetten, ausgenommen Wetten auf ein (numerisches) Zwischen- oder Endergebnis oder eines davon abgeleiteten Ergebnisses oder welche Person bzw. welche Mannschaft als nächste ihren Wertungsstand verbessert (zb das nächste Tor oder den nächsten Punkt erzielt).
E3. Sperren
Der Wettkunde kann sich von der Teilnahme an einer Wette selbst sperren lassen (Selbstsperre). Die Selbstsperre erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Buchmacher. Die Dauer der freiwilligen Selbstsperre bestimmt der Wettkunde und kann entweder 3 Monate (Mindestdauer), 6 Monate, 9 Monate oder 12 Monate betragen. Nach Ablauf eines Jahres kann eine unbegrenzt gültige Selbstsperre beantragt werden. Die Aufhebung der Selbstsperre kann nur durch schriftlichen Antrag erfolgen.
Der Buchmacher kann Personen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an einer Wette ausschließen (Fremdsperre). Die Dauer der Fremdsperre kann dabei temporär oder unbefristet ausgesprochen werden. Eine temporäre Sperre wird gem. §7 Abs. 8 OÖ Wettgesetz im Falle eines noch ausstehenden Gesprächs ausgesprochen. Bei Sperranträgen durch anerkannte Spielsuchthilfeeinrichtungen ist die Sperre dauerhaft. Disziplinarsperren sind temporäre Sperren und können nur nach Abklärung in einem persönlichen Gespräch aufgehoben werden. Die konkrete Sperrdauer ist jeweils einzelfallbezogen durch den Buchmacher oder seinem Erfüllungsgehilfen festzusetzen.
E4. Maximaleinsatz
Maximaleinsatz pro Wette: € 50,- bei Abgabe einer Prematch-Wette am Wettschalter ohne Wettkundenkarte bzw. ohne Verwendung eines biometrischen Erkennungsverfahrens gem. § 7 Abs. 2 OÖ Wettgesetz
Maximaleinsatz pro Wette: € 500,- bei Wettabgabe online oder mit Wettkundenkarte bzw. durch Verwendung eines biometrischen Erkennungsverfahrens gem. § 9 Z 4 OÖ Wettgesetz
E5. Pferdesport/Hunderennen – Wett-Terminals – Spezialangebot
Wetten dürfen je nach Wettart nur in € 0,10 oder € 0,50 und einem Vielfachen davon abgeschlossen werden.
Die auf dem Wettschein vermerkte Nummer steht für den Namen des Pferdes/Hundes. Die Nummerierung der Rennsportzeitung ist maßgebend. Startet ein Pferd/Hund zweimal an einem Tag, so gelten alle Wetten für das jeweils nächstfolgende Rennen, sofern das Rennen nicht näher bezeichnet ist. Sind auf einem Wettschein Nummer und Name vermerkt, so ist in Zweifelsfällen der Name maßgebend.
Höchstgewinn pro Wette: € 50.000,-
Übersteigt der Nettogewinn € 50.000,- so werden nur € 50.000,- und der Wetteinsatz ausbezahlt.
Der Höchstgewinn pro Kunde und Woche € 100.000, -
Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wettangebote zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Ebenso liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen.
Das Umgehen dieser Limits durch die mehrmalige Abgabe einer Wette mit derselben Auswahl - auch „Splitten“ genannt - ist in keinem Fall zulässig.
Siegwetten für England und Irland, sowie für andere Länder mit Starting-Price-System (SP), in diesen Wettbestimmungen kurz als GB bezeichnet:
Mindesteinsatz pro Wette: € 0,50
Die Auszahlung für englische Rennen erfolgt nach den verlautbarten Buchmacher-Schlusskursen, den Starting-Prices (=SP’s).
Bei totem Rennen erfolgt die entsprechende Teilung von Einsatz und Gewinn. Werden in einem Rennen keine SP's bekanntgegeben, so werden sämtliche Einsätze auf alle Wettarten zurückbezahlt.
Platz-, Ita- und Trita-Wetten für GB:
Mindesteinsatz pro Wette: € 0,50
Die Auszahlung der Platzwetten richtet sich nach den Starting Prices (SP‘s), und zwar:
bei 4 - 7 Startern: 1/4 Odds* (zwei Plätze)
ab 8 Startern: 1/5 Odds (drei Plätze)
ab 16 Startern: 1/5 Odds (vier Plätze)
Wenn in einem Rennen ein Auffavorit (Odds-on, Quote unter 20 für 10) platziert ist, gelten reduzierte Platzquoten:
bei 4 - 7 Startern: 1/7 Odds (zwei Plätze)
bei 8 – 15 Startern: 1/10 Odds (drei Plätze)
ab 16 Startern: 1/8 Odds (vier Plätze)
Itawette bei 4 - 7 Startern das 2 - fache der 2. Platzquote
Itawette ab 8 Startern das 2 ½ - fache der 2. Platzquote
Trita-Wetten ab 8 Startern das 2 ½ - fache der 3. Platzquote
Ist in einem Rennen die 1., die 2. Platzquote oder die Itaquote höher als die Zweierwetten-Quote, so kommt für die entsprechende Platzquote die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung.
Ist in einem Rennen die 3. Platzquote höher als die Dreierwettenquote, so kommt für die 3. Platzquote die Dreierwettenquote zur Auszahlung.
Eachway-Wetten für GB
Die Each-Way-Wette besteht aus einer Sieg- und einer Platz-Wette, die zwar mit gleich hohem Einsatz auf einem Wettschein getippt, aber wie Einzelwetten berechnet werden.
Für die Berechnung der Plätze bzw. Platzquoten gilt:
bei 5 - 7 Startern: 1/4 Odds (zwei Plätze)
ab 8 Startern: 1/5 Odds (drei Plätze)
bei 12 - 15 Startern: 1/4 Odds (drei Plätze)
ab 16 Startern (nur Handicap) 1/4 Odds (vier Plätze)
Each-Way Akku-Wetten werden Sieg-auf-Sieg und Platz-auf-Platz berechnet.
Quotenkürzung für GB:
Wird in einem Rennen ein Teilnehmer am Start zurückgezogen (withdrawn), so werden die SP‘s entsprechend der englischen Regelung (Rule 4) gekürzt. Die gekürzten Quoten kommen auch bei allen aus den SP‘s errechneten Quoten zur Anwendung. Maßgeblich für die Höhe der Quotenkürzung ist die Anzeige im SIS-System. Gekürzt wird ausschließlich der Gewinnanteil und nicht der Einsatz.
Beispiel:
Quote 5/1 = entspricht 60 für 10 - Quotenkürzung um 20 % = 4/1
= entspricht 50 für 10
Einlauf- oder Zweierwetten für GB:
Mindesteinsatz pro Wette: € 0,50
Zweierwetten werden in Rennen mit mindestens 3 Startern angenommen. Es sind Wetten, bei denen die ersten beiden mit Wetten einlaufenden Teilnehmer in der richtigen Reihenfolge anzugeben sind. Läuft einer der gewetteten Teilnehmer nicht, so ist die Wette offen und der Wetteinsatz zurückzuzahlen.
Zur Auszahlung kommen die Quoten der englischen Buchmacher (B, C, CSF oder FC). Gibt es in einem Rennen keine dieser Quoten oder weniger als 3 Starter, so werden alle Einsätze zurückbezahlt.
Kommt in einem Rennen nur ein Teilnehmer durch das Ziel, wird die Siegwette ausbezahlt, sofern der erste mit Wetten einlaufende Teilnehmer richtig angegeben ist.
Kommt in einem Rennen kein Teilnehmer durch das Ziel, werden die Einsätze zurückbezahlt.
Dreierwetten für GB:
Mindesteinsatz pro Wette: € 0,50
Dreierwetten werden in Pferde-/Hunderennen mit mindestens 5 Startern angenommen. Es sind Wetten, bei denen die ersten drei mit Wetten einlaufenden Teilnehmer in der richtigen Reihenfolge anzugeben sind.
Starten in einem Rennen weniger als 5 Pferde/Hunde, so werden alle Dreierwetten dieses Rennens zurückgezahlt. Läuft einer der gewetteten Teilnehmer nicht, so ist die Wette offen und die Einsätze werden zurückbezahlt.
Die Berechnung der Dreierwette erfolgt auf Grundlage der SP’s der englischen Buchmacher, die in deutsche Quoten für einen Einsatz von € 10,-- umgerechnet werden. Werden nur zwei SP’s bekanntgegeben, so kommt die entsprechende letzte Show-Quote zur Anrechnung. Die SP’s für den 2. und 3. Platz werden nur bis zu folgenden Werten angerechnet:
5 – 6 Starter bis max. 150
7 – 9 Starter bis max. 250
10-12 Starter bis max. 350
ab 12 Startern bis max. 500
Die Berechnung der Dreierwette erfolgt nach folgender Formel:
Quote = SP1 x (1 : (((1 : SP2) : (0,1-1 : SP1)) x ((1 : SP3) : (0,11-1 : SP1-1 : SP2))))
z.B.: SP des Siegers 5/1 SP1 = 60
SP des Zweiten 9/1 SP2 = 100
SP des Dritten 7/1 SP3 = 80 Quote = 60 x (1 : (((1 : 100) : (0,1-1 : 60)) x ((1 : 80) : (0,11-1 : 60-1 : 100))))
Dieses Beispiel ergibt 3.333,-- und gilt für einen Einsatz von € 10,--.
Bei totem Rennen werden für die verschiedenen Einläufe Dreierwetten mit den entsprechend reduzierten Quoten errechnet.
Für die beim Buchmacher getätigten Dreierwetten für England und Irland gelten die nach oben angegebener Formel errechneten Quoten, sei es denn, dass eine Dreierwettenquote (TC) bekanntgegeben wird. In diesem Fall kommt für die gewonnene Dreierwette die TC-Quote aus England zur Auszahlung.
Laufen in einem Rennen weniger als 10 Pferde/Hunde, so ist die Dreierwetten-Quote auf das x-fache der Einlaufwetten-Quote limitiert, wobei das "x" die Anzahl der gelaufenen Starter darstellen soll.
Kommen in einem Rennen nur zwei Teilnehmer durch das Ziel, kommt die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung, sofern die ersten zwei mit Wetten einlaufenden Teilnehmer in der richtigen Reihenfolge angegeben sind.
Kommt in einem Rennen nur ein Teilnehmer durch das Ziel, wird die Siegwette ausbezahlt, sofern der erste mit Wetten einlaufende Teilnehmer richtig angegeben ist.
Kommt in einem Rennen kein Teilnehmer durch das Ziel, werden die Einsätze zurückbezahlt.
Placepotwetten (Pferde) für GB:
Um den Placepot zu gewinnen, muss in den ersten sechs Pferderennen einer englischen, irischen Veranstaltung jeweils ein platziertes Pferd genannt werden. (Gewinnberechnung lt. Totepool-live-information)
Der Mindesteinsatz pro einzelne Wette ist 0,10 €. Der Mindesteinsatz pro Wettschein beträgt jedoch 1,- €.
Im Falle eines Gewinnes werden die originalen englischen oder irischen Placepotquoten (höchstens bis zum 2.500-fachen des Einsatzes) ausbezahlt.
Geltende Plätze für 1 bis 4 Starter: - nur Sieger
5 bis 7 Starter: - 2 Plätze
ab 8 Startern: - 3 Plätze
ausschließlich Handicaprennen ab 16 Startern: - 4 Plätze
Wenn sich ein in einer Placepot-Wette genanntes Pferd als Nichtstarter erweist, gilt stattdessen der Favorit. Wenn es mehrere Favoriten (Joint- oder Co-Favorites) gibt, gilt jener mit der niedrigsten Startnummer.
Wenn der Placepot auf der jeweiligen Rennbahn in England oder Irland nicht gewonnen wurde, oder eine Quotenübermittlung aus einem anderen Grund nicht möglich ist, wird der bei uns gewonnene Placepot mit den originalen englischen oder irischen Bahntoto-Platzkursen akkumulativ (= Malwette, d.h. Quote x Quote…. x Einsatz wird miteinander multipliziert) ausbezahlt. Sollten auch keine Bahntoto-Platzkurse zur Verfügung stehen, so werden die Buchmacher-Platzquoten akkumuliert.
Bei allfälligen anderen Problemen wird entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren.
Ein Walked Over Rennen (in welchem nur ein Starter das Rennen absolviert) gilt für den Placepot als gewonnen.
Wird ein Placepot-Rennen („Leg“) nicht gelaufen, so gelten alle in diesem Rennen getippten Pferde als gewonnen.
In jedem Fall wird bei einer Absage von einem oder mehreren Placepot-Rennen entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren.
Quadpotwetten (Pferde) für GB:
Um den Quadpot zu gewinnen, muss in vier ausgewählten Pferderennen einer englischen Veranstaltung jeweils ein platziertes Pferd genannt werden. (Gewinnberechnung lt. Totepool-live-information)
Der Mindesteinsatz pro einzelne Wette ist 0,20 €. Der Mindesteinsatz pro Wettschein beträgt jedoch 1,- €.
Im Falle eines Gewinnes werden die originalen englischen oder irischen Quadpotquoten (höchstens bis zum 2.500-fachen des Einsatzes) ausbezahlt.
Geltende Plätze für 2 bis 4 Starter: - nur Sieger
5 bis 7 Starter: - 2 Plätze
ab 8 Startern: - 3 Plätze
ausschließlich Handicaprennen ab 16 Startern: - 4 Plätze
Wenn sich ein in einer Quadpot-Wette genanntes Pferd als Nichtstarter erweist, gilt stattdessen der Favorit. Wenn es mehrere Favoriten (Joint- oder Co-Favorites) gibt, gilt jener mit der niedrigsten Startnummer.
Wenn der Quadpot auf der jeweiligen Rennbahn in England oder Irland nicht gewonnen wurde, oder eine Quotenübermittlung aus einem anderen Grund nicht möglich ist, wird der bei uns gewonnene Quadpot mit den originalen englischen oder irischen Bahntoto-Platzkursen akkumulativ (= Malwette, d.h. Quote x Quote…. x Einsatz wird miteinander multipliziert) ausbezahlt. Sollten auch keine Bahntoto-Platzkurse zur Verfügung stehen, so werden die Buchmacher-Platzquoten akkumuliert.
Bei allfälligen anderen Problemen wird entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren.
Ein Walked Over Rennen (in welchem nur ein Starter das Rennen absolviert) gilt für den Quadpot als gewonnen.
Wird ein Quadpot -Rennen („Leg“) nicht gelaufen, so gelten alle in diesem Rennen getippten Pferde als gewonnen.
In jedem Fall wird bei einer Absage von einem oder mehreren Quadpot -Rennen entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren.
Ergänzende Wettbestimmungen für Akkuwetten:
Eine Akkuwette besteht aus mehreren Einzelwetten, es ist jedoch nur ein Wetteinsatz zu entrichten. Zu beachten ist, dass alle gewetteten Ereignisse einen Gewinn erzielen müssen, um für die gesamte Akkuwette eine Gewinnauszahlung zu erhalten.
Die Auswertung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Limits. Höchstauszahlung pro Wettschein ist aber maximal € 50.000,-.
E6. Verantwortung beim Wetten
Für weitere Hilfe besuchen Sie bitte auch die Seite www.gluecksspielsucht.at, wo Sie auch die Information zu Beratungs- und Abklärungsgespräch finden.
F1. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen werden in der Filiale durch Aushang kundgetan bzw. vom Wettkunden vor der Wettabgabe bestätigt.
F2. Salvatorische Klausel: Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen unwirksam/undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
F3. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.
F4. Von den verschiedenen Sprachversionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen gilt im Zweifel nur die deutsche Fassung, da die anderen Sprachversionen lediglich Übersetzungen als Service für Menschen mit einer anderen als der deutschen Muttersprache gedacht sind.
F5. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Wettkunden und dem Buchmacher unterliegen österreichischem Recht. Mangels anderslautender, zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Wettabschluss das für den Standort des Buchmachers in Österreich zuständige Gericht zuständig.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen der ADMIRAL Sportwetten GmbH als Buchmacher in Übereinstimmung mit dem österreichischen Sportwettenverband treten am
31.07.2023
um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.
Gumpoldskirchen, 25.07.2023
Mit der Registrierung als Kunde der ADMIRAL Sportwetten GmbH, Novomaticstraße 5, 2352 Gumpoldskirchen, (in Folge: ADMIRAL) erkennt der Kunde diese in der Filiale ausgehängten bzw. online verfügbaren (admiral.at) Nutzungsbedingungen für registrierte Kunden und die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen der ADMIRAL in der jeweils gültigen Fassung an. Der Kunde unterwirft sich darüber hinaus der in der Filiale veröffentlichten Hausordnung. Der Kunde bestätigt ferner, auf die Informationen gem. Art. 13 und 14 DSGVO, die in den Filialen ausgehängt sind und darüber hinaus auf der Website www.admiral.at ersichtlich sind, hingewiesen worden zu sein und die Möglichkeit zur Einsichtnahme erhalten zu haben.
Die Registrierung ist nur für Personen über 18 Jahre erlaubt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Registrierung.
Der Kunde erklärt, die für den Vertragsabschluss und die Nutzung erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit zu besitzen. Es dürfen sich nur natürliche Personen registrieren, juristischen Personen ist die Registrierung und Nutzung untersagt.
Registrierung in der Filiale
3.1. Für die Registrierung ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises iSd § 6 (2) 1 FM-GwG erforderlich. Nach erfolgter Registrierung unterfertigt der Kunde die Bestätigung für die Registrierung und bestätigt dadurch die Richtigkeit seiner Daten.
3.2. Im Zuge der Registrierung für die ADMIRAL Card wird für jeden registrierten Wettkunden ein ADMIRAL Kundenkonto angelegt, in dem alle Einzahlungen, Einsätze, Gewinne und Auszahlungen gesondert verbucht werden. Dieses ADMIRAL Kundenkonto kann nach erfolgter Online/Mobile Aktivierung auch entsprechend für Online/Mobile-Wetten genutzt werden.
3.3. Für die Nutzung des ADMIRAL Kundenkontos wird eine ADMIRAL Card ausgefolgt. Um die ADMIRAL Card mit Funktion eines ADMIRAL Kundenkontos verwenden zu können, ist es erforderlich einen 4-stelligen PIN (persönliche Identifikationsnummer) zu hinterlegen. Dieser wird entweder per E-Mail oder SMS an die vom Kunden bei der Registrierung bekanntgegebenen Kontaktdaten gesendet.
3.4. Für die Nutzung des ADMIRAL Kundenkontos mit Fingerprint in der Filiale werden die biometrischen Daten erfasst. Hierfür erfolgt eine gesonderte Einwilligung im Rahmen des Registrierungsprozesses für Fingerprint.
4.1. Mit der Registrierung Online/Mobile wird für jeden registrierten Kunden ein ADMIRAL Kundenkonto angelegt, in dem alle Einzahlungen, Einsätze, Gewinne und Auszahlungen gesondert verbucht werden.
4.2. Vor dem Abschluss der Registrierung bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten.
4.3. Dieses ADMIRAL Kundenkonto kann auch in den ADMIRAL Filialen in Österreich genutzt werden. Hierzu ist eine ADMIRAL Card gem. Punkt 3. zu lösen.
4.4. Der Kunde verpflichtet sich, vor der ersten Wettabgabe seine (persönlichen) Angaben zu Identität und Alter per Video-Ident-Verfahren unter Zuhilfenahme seines gültigen amtlichen Lichtbildausweises gem. den gesetzlichen Vorgaben (vgl. § 7 Abs 12 Z1 Oö Wettengesetz) von der ADMIRAL auf Ihre Richtigkeit und Echtheit überprüfen zu lassen. Die Überprüfung per se erfolgt durch die IDnow GmbH, im Auftrag von ADMIRAL (Auftragsverarbeitung). Verfügt der Kunde über keine technischen Hilfsmittel, die ein Video-Ident-Verfahren zulassen, verpflichtet sich der Kunde ein Bild seines gültigen amtlichen Lichtbildausweises samt Selfie hochzuladen, sodass die ADMIRAL die hochgeladenen Bilder/Dokumente hinsichtlich Ihrer Richtigkeit und Übereinstimmung prüfen kann.
4.5. Ebenso wird die angegebene Handynummer auf Plausibilität geprüft.
Die im Zuge der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten werden in der Kundendatenbank erfasst. Der Kunde willigt ein, dass eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises von ADMIRAL abgelegt wird.
Sollte die Identität des Kunden nicht verifiziert werden können, behält sich ADMIRAL das Recht vor, jegliche Transaktion für nichtig zu erklären, einzufrieren und das Guthaben solange einzubehalten, bis der Verifikationsprozess zufriedenstellend geklärt wurde.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Der Kunde erklärt, dass seine bei der Registrierung bekannt gegebenen Daten richtig sind. Er ist verpflichtet, ADMIRAL jede Änderung dieser Daten bekannt zu geben. ADMIRAL behält sich das Recht vor, diese Angaben jederzeit auf ihre Richtigkeit zu prüfen und im Falle falscher bzw. unvollständiger Angaben die Registrierung zu verweigern bzw. die Nutzung der ADMIRAL Card und des ADMIRAL Kundenkontos auch nachträglich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Kunde wird für alle Schäden und Kosten haftbar gemacht, die aus falschen oder irreführenden Angaben oder Informationen entstehen.
Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt festgestellt werden, dass der Kunde bei der Registrierung bzw. bei Änderungen seiner Daten unrichtige Angaben gemacht hat, oder dass Wetten aus Ländern abgegeben wurden, welche ausdrücklich ausgeschlossen sind, ist ADMIRAL berechtigt, den Kunden von der Teilnahme am Angebot auszuschließen. ADMIRAL hat das Recht, alle bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Wetten für ungültig zu erklären und das Vertragsverhältnis rückwirkend aufzulösen. In diesen Fällen steht dem Kunden lediglich ein Anspruch auf Rückerstattung der Einzahlungen abzüglich der angelaufenen Spesen zu.
Der Kunde gibt seine Einwilligung zu Identitäts-, Kreditwürdigkeits- und anderen Überprüfungsmaßnahmen seitens ADMIRAL, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite und allen Produkten der ADMIRAL anfallen und/oder durch entsprechende gesetzliche Vorschriften und Regulierungen nötig werden und/oder von den entsprechenden Behörden verlangt werden.
Der Kunde willigt ein, allenfalls notwendige zusätzliche Daten im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen wahrheitsgetreu mitzuteilen und die erforderlichen Daten bereitzustellen. ADMIRAL ist befugt, ein ADMIRAL Kundenkonto so lange zu sperren oder dessen Nutzung einzuschränken, bis die entsprechenden Überprüfungsmaßnahmen abgeschlossen sind.
Der Nachweis der Identität kann jederzeit und wiederholt verlangt werden. In diesem Fall ist die Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises iSd § 6 (2) 1 FM-GwG, sowie bei Einzahlungen mit Kreditkarte die Kopie der Vorder- und Rückseite der Kreditkarte an ADMIRAL zu senden. Außerdem kann im Zweifelsfall der Nachweis der am ADMIRAL Kundenkonto angegebenen Adresse, die dem offiziell angemeldeten Hauptwohnsitz des Kunden entsprechen muss, eingefordert werden.
Eine Offenlegung von Daten kann aus rechtlichen Gründen, zur Umsetzung von Ansprüchen, die erhoben werden, sowie zur Überprüfung und Aufdeckung von Umständen, die auf betrügerisches Verhalten oder Aktivitäten hinweisen, zwingend notwendig sein.
In manchen Ländern ist die Teilnahme an bzw. der Abschluss von Sportwetten verboten oder gesetzlichen Beschränkungen unterworfen. ADMIRAL kann für etwaige Nachteile, die dem Kunden durch die Missachtung von Verboten seines Heimatlandes entstehen, keine Haftung übernehmen. Insbesondere werden aus folgenden Ländern aus rechtlichen Gründen keine Wetten Online/Mobile angenommen: Schweiz, Niederlande, USA, Kanada, Südafrika, Deutschland und aus Frankreich. Bei missbräuchlicher Einrichtung eines Wettkontos in diesem Zusammenhang erfolgt keine Gewinnauszahlung.
Pro Wettkunde ist nur eine Registrierung zulässig. Bei Zuwiderhandlung werden sämtliche Konten des Kunden gesperrt. Pro Person wird nur eine ADMRIAL Card ausgegeben. Jede missbräuchliche Verwendung der ADMIRAL Card (insbesondere die unzulässige Weitergabe an Dritte) und/oder des ADMIRAL Kundenkontos führt zur Sperre des Kunden inkl. aller genutzter Dienstleistungen. Die ADMIRAL Card ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum von ADMIRAL. Bei missbräuchlicher Einrichtung oder Nutzung des ADMIRAL Kundenkontos, welcher Art auch immer, haftet ADMIRAL nicht für die entstandenen Schäden und es erfolgt keine Gewinnauszahlung.
Das von ADMIRAL eingerichtete ADMIRAL Kundenkonto wird auf Rechnung und Gefahr des Kunden geführt. Die Benutzung des ADMIRAL Kundenkontos durch Dritte ist verboten. Im Fall der Zuwiderhandlung wird ADMIRAL das ADMIRAL Kundenkonto unverzüglich schließen. Für missbräuchliche Nutzung des ADMIRAL Kundenkontos und für missbräuchliche Verfügungen über das ADMIRAL Kundenkonto durch unbefugte Personen übernimmt ADMIRAL keine Haftung.
Die ADMIRAL Card/Die Identifizierung durch biometrische Daten (das ADMIRAL Kundenkonto) darf ausschließlich für eigene Wetten verwendet werden. Mit Unterschrift bei der Registrierung bestätigt der Kunde, dass die vom Kunden als Wetteinsatz verwendeten Vermögenswerte nicht mit Rechten Dritter belastet sind und der Kunde ausschließlich mit eigenen Vermögenswerten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Wetten platziert. Darüber hinaus bestätigt der Kunde, dass diese Vermögenswerte nicht aus kriminellen Handlungen stammen und insbesondere nicht der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung dienen oder daraus herrühren.
Der Kunde ist verpflichtet, die ADMIRAL Card und den PIN-Code sicher aufzubewahren. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sind ausnahmslos und umgehend bei der nächstgelegenen Filiale zu melden. Bei Diebstahl, Verlust, unsachgemäßer Behandlung oder Beschädigung der ADMIRAL Card besteht kein wie auch immer gearteter Anspruch auf Schadenersatz oder Neuausstellung gegenüber ADMIRAL. ADMIRAL haftet nicht für Schäden, welche mit dem Verlust der ADMIRAL Card oder des PIN-Codes einhergehen.
Der PIN-Code ermöglicht nach erfolgreicher Identifizierung des Kunden die ADMIRAL Card für Wettabgaben, Einzahlungen auf oder Auszahlungen vom ADMIRAL Kundenkonto zu verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, seinen PIN-Code geheim zu halten und den PIN–Code sowie die ADMIRAL Card nicht an Dritte weiterzugeben. Sämtliche ADMIRAL Kundenkontobewegungen unter Vorlage der ADMIRAL Card und Eingabe des PIN-Codes gehen auf Rechnung des Kunden.
Bei Verlust der PIN wird diese auf die bekanntgegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer als SMS versendet.
Dem Kunden ist es verboten, Kundenkonten zu verkaufen, zu übertragen und/oder für oder von anderen Wettkunden zu erwerben.
Insbesondere ist es unzulässig, Transaktionen auf ADMIRAL Kundenkonten von anderen und/oder in Absprache mit Dritten über einen Strohmann durchzuführen und/oder dritten Personen sein ADMIRAL Kundenkonto zur Verfügung zu stellen.
Im Fall einer Insolvenz der ADMIRAL bleiben alle Kundenkontoguthaben der Kunden gültig, wobei dem Kunden eine Rückzahlung der Guthaben abzüglich entstandener Spesen zusteht.
Klargestellt wird, dass eine Verwaltung oder Veranlagung eingezahlter Guthaben am ADMIRAL Kundenkonto durch ADMIRAL nicht stattfindet. ADMIRAL wird nicht von seinen Kunden ermächtigt und beabsichtigt auch in keiner Weise über das Guthaben selbständig zu verfügen. Das jeweilige Guthaben kann ausschließlich für Produkte und Dienstleistungen der ADMIRAL in Anspruch genommen werden.
ADMIRAL ist kein Finanzinstitut und gewährt keine Zinsen auf Guthaben. Sollten möglicherweise Zinsen auf Gelder auf dem Wettkonto anfallen, stimmt der Kunde zu, dass ADMIRAL diese behalten darf.
Finanzielle Mittel oder Guthaben auf dem ADMIRAL Kundenkonto eines Kunden können nicht auf das ADMIRAL Kundenkonto eines anderen Kunden übertragen werden.
Einzahlungen auf das ADMIRAL Kundenkonto können auf die entsprechenden Bankkonten der ADMIRAL bzw. mittels Kreditkarte oder anderer von der ADMIRAL angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen. Die Einzahlung mittels Kreditkarte kann ausnahmslos nur vom Wettkontoinhaber mit einer auf ihn lautenden Kreditkarte erfolgen.
Wenn durch den Kunden im Verlauf eines Zahlungsvorganges (z.B. nach der Einzahlung, Auszahlung, Zahlung von Bearbeitungsgebühren) zusätzliche Kosten entstehen, beispielsweise durch eine Rücküberweisung auf die Kreditkarte etc., ist ADMIRAL berechtigt, das ADMIRAL Kundenkonto des Kunden mit diesen zusätzlichen Kosten zu belasten.
Der Kunde wird nachträglich nicht für etwaige Differenzen zwischen dem gutgeschriebenen Betrag und dem Betrag, mit dem seine Kreditkarte belastet wurde, entschädigt, wenn diese Differenzen auf Wechselkurs-Schwankungen und Bankgebühren seitens der die Kreditkarte ausgebenden Bank zurückzuführen sind.
ADMIRAL behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Zahlungsmöglichkeiten in bestimmten Regionen und/oder für bestimmte Kunden nach eigenem Ermessen einzuschränken.
Der Kunde darf, wenn er Zahlungsmethoden verwendet, die einen spezifischen Kontoinhaber erfordern, nur Beträge aus Quellen, deren eingetragener Kontoinhaber er ist, auf sein ADMIRAL Kundenkonto einzahlen. In Fällen, in denen der Buchmacher feststellt, dass der Name des Kontoinhabers von dem im ADMIRAL Kundenkonto eingetragenen Namen abweicht, behält er sich das Recht vor, jede Einzahlung auf das ADMIRAL Kundenkonto als ungültig zu betrachten (und ebenfalls alle Gewinne, die aus einer solchen Einzahlung hervorgehen) und das gesamte Guthaben für verfallen zu erklären.
Der Kunde darf, entsprechend der aktuellen Regelungen gegen Geldwäsche, Geld auf das ADMIRAL Kundenkonto nur zum Zweck der Wettabgabe und der Nutzung anderer Dienstleistungen von ADMIRAL überweisen.
Bei der Nutzung des ADMIRAL Kundenkontos ist es erforderlich, dass das eingezahlte Guthaben mindestens einmal umgesetzt wird (d.h. für die Platzierung von Wetten verwendet wird), bevor eine Auszahlung möglich ist.
Sollte der Buchmacher zu der Ansicht gelangen oder Grund zur Annahme haben, dass Guthaben eingezahlt werden ohne dass die Absicht besteht, dieses zu Wettzwecken zu nutzen, ist er berechtigt, das ADMIRAL Kundenkonto zu sperren oder zu schließen. In diesem Fall werden gegebenenfalls außerdem die zuständigen Behörden in Kenntnis gesetzt.
Sollte ein Einzahlungsbetrag dennoch nicht vollständig umgesetzt werden bevor eine Auszahlung beantragt wird, behält sich ADMIRAL das Recht vor, auf dem ADMIRAL Kundenkonto eine Gebühr zu erheben mit der sämtliche vertretbare Kosten im Zusammenhang mit Ein- und Auszahlungen gedeckt werden. Gegebenenfalls wird der Betrag der Auszahlungsanfrage entsprechend gekürzt.
Wann immer möglich erfolgen Auszahlungen auf das Konto, von dem aus Einzahlungen vorgenommen wurden. Auszahlungen können nur im Namen des bzw. an den registrierten Kontoinhaber erfolgen.
ADMIRAL behält sich das Recht vor, das ADMIRAL Kundenkonto jederzeit zu sperren oder zu schließen und Transaktionen im alleinigen Ermessen zu stornieren oder als nichtig zu erklären, falls die folgenden Bedingungen Anwendung finden:
36.1. Es werden Transaktionen mit Unregelmäßigkeiten entdeckt, die die Abwicklung negativ beeinträchtigen könnten und/oder die den Verdacht einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen lassen.
36.2. ADMIRAL oder sein Erfüllungsgehilfe ist der Ansicht, dass der Kunde Produkte oder Dienstleistungen auf unfaire Weise genutzt oder absichtlich betrogen hat, oder auf unlautere Weise ADMIRAL oder Dritte ausgenutzt hat.
36.3. ADMIRAL oder sein Erfüllungsgehilfe ist der Ansicht, dass der Kunde die Produkte und Dienstleistungen betrügerisch und/oder für illegale und/oder rechtswidrige oder unsachgemäße Zwecke genutzt hat.
36.4. ADMIRAL oder sein Erfüllungsgehilfe wird von der Polizei, einem Gericht oder anderen Aufsichtsbehörden dazu aufgefordert.
36.5. ADMIRAL oder sein Erfüllungsgehilfe ist der Ansicht, dass vom Kunden eine Vorschrift oder Bestimmung oder ein Gesetz verletzt wurde.
Jegliche Form von betrügerischen Aktivitäten ist strengstens untersagt. Ihre Definition liegt im Ermessen von ADMIRAL. Betrügerische Aktivitäten umfassen unter anderem den Diebstahl von Kreditkarten, die Verwendung unzulässiger Software-Tools, den Transfer finanzieller Mittel auf Kundenkonten anderer Kunden, Fälschung, betrügerische Absprachen sowie die Angabe falscher Daten bei der Registrierung oder bei einer späteren Abfrage persönlicher Informationen, etc. Diese Aufzählung ist jedoch nur exemplarisch und definiert daher die betrügerischen Aktivitäten nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ADMIRAL behält sich das Recht vor, Klagen auf strafrechtliche Verfolgung und/oder zivile Schadenersatzklagen wegen betrügerischen Aktivitäten anzustrengen. Kunden, die an jedweder Form von betrügerischen Aktivitäten oder verdächtigen Transaktionen beteiligt sind, werden den entsprechenden Behörden gemeldet. Alle Transaktionen können geprüft werden um Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu unterbinden. Alle Entscheidungen seitens ADMIRAL oder des Erfüllungsgehilfen hinsichtlich der Außerkraftsetzung von Transaktionen und/oder der Sperrung und Schließung von Kundenkonten sind für den Kunden bindend, unterliegen dem alleinigen Ermessen von ADMIRAL, erfordern keine Rechtfertigung gegenüber dem Kunden und können seitens des Kunden nicht angefochten werden. Unter den oben angeführten Umständen ist ADMIRAL berechtigt, alle Beträge, die andernfalls an den Kunden auszubezahlen gewesen wären, zurückzuhalten und/oder einzubehalten.
Kundenkonten werden bis auf Widerruf nur in Euro bezahlt. Bei Inlandsüberweisungen trägt jeder die eigenen Spesen. Etwaige Spesen für Auslandsüberweisungen sind vom Kunden zu tragen.
Sämtliche an ADMIRAL oder ein Unternehmen des Konzerns der Novomatic Group of Companies geschuldete Beträge können jederzeit mit dem positiven Guthaben auf dem Konto gegenverrechnet werden.
Reklamationen gegen Kontoauszüge und gegen die darin festgestellten Salden sind spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Ablauf des Monats, in dem das Wettereignis stattgefunden hat, mittels eingeschriebenen Briefes zu erheben.
Der Buchmacher ist berechtigt, offensichtliche, auf Irrtum beruhende Fehler bei der Erstellung der ADMIRAL Kundenkontoauszüge, richtigzustellen.
Bei der Verwendung des ADMIRAL Kundenkontos werden sämtliche Wettgewinne dem ADMIRAL Kundenkonto gutgeschrieben. Geldbeträge/Wettgewinne, die einem ADMIRAL Kundenkonto irrtümlich gutgeschrieben wurden, stehen dem Kunden nicht zur Verfügung. Transaktionen mit solchen Geldbeträgen können vom Buchmacher widerrufen werden und/oder der relevante Betrag vom ADMIRAL Kundenkonto des Kunden abgebucht werden und/oder solche Transaktionen rückgängig gemacht werden, entweder zum entsprechenden Zeitpunkt oder nachträglich.
ADMIRAL ist nicht zur Ausstellung einer ADMIRAL Card/zur Einrichtung eines ADMIRAL Kundenkontos verpflichtet. ADMIRAL behält sich vor, die ADMIRAL Card/das ADMIRAL Kundenkonto ohne Angabe von Gründen einzuziehen bzw. zu sperren. Sperren gelten immer für gesamt Österreich.
Im Fall der Sperre des ADMIRAL Kundenkontos werden vorhandene Guthaben – nicht jedoch Bonusguthaben, Promoguthaben etc. – nur in voller Höhe an den Kunden rücküberwiesen, wenn der Kunde nicht gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen in der letztgültigen Version verstoßen hat.
Freiwillig gewährte Boni und Werbeangebote insbesondere, aber nicht abschließend, Boni auf Gewinne von bestimmten Kombinationswetten (Auszahlungsbetrag abzüglich Wetteinsatz) gemäß der in der Filiale veröffentlichten Tabelle/Berechnungsschlüssel für ADMIRAL Card Kunden können nicht in bar abgelöst werden, sondern werden in Form von Gratiswetten abgerechnet. Bei Boni auf Gewinne von bestimmten Kombinationswetten beträgt der maximal gewährte Bonus pro Wett-Bestätigung EUR 3.000,-. Die Mindestquote pro Tipp bei bonusfähigen Kombinationswetten ist 1,20. Der gewährte Bonus pro Kombinationswette muss gesamt mindestens einmal mit einer Mindestquote von 1,20 umgesetzt werden (sogenanntes Rollover), damit ein Anspruch entsteht. ADMIRAL behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern bzw. die freiwillige Gewährung der Boni einzustellen.
Bonusgeld wird erst als Wetteinsatz verwendet, wenn kein sonstiges Guthaben mehr am ADMIRAL Kundenkonto ist. Sollte für die Realisierung von Bonusgeld ein Rollover gefordert sein, so werden alle hierfür qualifizierten Wetten herangezogen, unabhängig, ob diese mit Bonusgeld oder sonstigem Guthaben/Bargeld bezahlt werden.
ADMIRAL behält sich das Recht vor, den Kunden von bestimmten Bonusaktionen oder Werbeangeboten auszuschließen, Einzahlungen von Kunden auf das ADMIRAL Kundenkonto abzulehnen oder betragsmäßig zu limitieren, bei jeder Transaktion die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zur Überprüfung der Kundenidentität zu verlangen.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Beschränkungen durch ADMIRAL kann an manchen Standorten das ADMIRAL Kundenkonto nicht als Zahlungsmethode verwendet werden und der Fingerprint bzw. die ADMIRAL Card dient der Freischaltung der Wettmöglichkeit.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Beschränkungen durch ADMIRAL kann es an manchen Standorten notwendig sein, dass die Wettbereiche durch ein Zutrittssystem geschützt sind. Hier dient der Fingerprint bzw. die ADMIRAL Card zur Freischaltung des Zutrittssystems.
Bei der Registrierung erteilt der Kunde seine Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsbürgerschaft, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Foto zur Verwendung zum Aufdruck auf die ADMIRAL Card) sowie Daten zu seinem Wettverhalten durch ADMIRAL auf Basis der in Österreich geltenden Rechtsvorschriften erfasst, verwendet und verarbeitet werden. Gegebenenfalls erteilt der Kunde auch seine gesonderte Einwilligung, dass seine Fingerprints zwecks Abgabe von Wetten und/oder Zutrittskontrolle zu gesicherten Bereichen durch ADMIRAL auf Basis der in Österreich geltenden Rechtsvorschriften erfasst, verwendet und verarbeitet werden. Der registrierte Kunde hat jederzeit das Recht, seine Einwilligung hinsichtlich der Speicherung, Verwendung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie der Daten über sein Wettverhalten und der Verwendung seiner Fingerprints zu widerrufen. Nach Erhalt des Widerrufs wird ADMIRAL die ADMIRAL Card einbehalten und die angeführten Daten des Kunden zu seiner Identifikation, seiner Zutrittskontrolle und seinem Wettverhalten nicht mehr weiterverarbeiten, was zur Folge haben kann, dass der Kunde in manchen Bundesländern gewisse Produkte bzw. Produkte in durch Biometrie gesicherten Bereichen nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Auf Basis der in Österreich geltenden Rechtsvorschriften hat der Kunde das Recht auf Inanspruchnahme der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch) über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft sowie über den Zweck der Datenverwendung. Begehren aus den Betroffenenrechten sind direkt schriftlich unter Nachweis der Identität des Kunden an ADMIRAL zu richten.
Sofern der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat, dass seine personenbezogenen Daten auch für Marketingzwecke sowie der Zusendung von unentgeltlichem Werbematerial innerhalb der Novomatic Group of Companies verwendet werden, kann er diese Einwilligung jederzeit schriftlich bei ADMIRAL unter Nachweis der Identität widerrufen.
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass ihm E-Mails in unverschlüsselter Form zugehen dürfen.
Abweichend von den jeweils gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen, werden die mittels ADMIRAL Kundenkonto abgegebenen Wetten direkt auf dem ADMIRAL Kundenkonto erfasst und etwaige Gewinne auch dem Wett-Konto gutgeschrieben. Somit erhält der Kunde bei Wettabgabe eine Wett-Bestätigung.
ADMIRAL hat das Recht, ohne Angabe von Gründen, sich Auszahlungen vom ADMIRAL Kundenkonto bis zu 45 Tage nach Aufforderung des Kunden vorzubehalten.
Die Nutzung der ADMIRAL Card und der Kundenkonten unterliegt österreichischem Recht.
Diese Nutzungsbedingungen für das ADMIRAL Kundenkonto der ADMIRAL Sportwetten GmbH treten am
03. März 2021
um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.
Gumpoldskirchen, 03. März 2021