Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Beurteilung des Wettausganges und ungültige Wetten
  3. Mindesteinsatz/Maximaleinsatz/Gewinnlimits
  4. Verantwortung beim Wetten
  5. Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen für das Online Wetten gemäß OÖ Wettgesetz, Landesgesetzblatt 72/2015 i.d.g.F.
  6. Abschlussbestimmungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Grundlegendes

A1. Für alle Wettverträge, welche im Bundesgebiet Österreich abgeschlossen werden, gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen, die der Wettkunde mit Registrierung oder Vertragsabschluss oder Nutzung des Wett-Terminals ausdrücklich anerkennt.

A2. Die einzelnen Bundesländer können über ihre Landesgesetze von diesen Bestimmungen abweichende bzw. ergänzende Bestimmungen regeln. Um diese speziellen Regelungen der Landesgesetze hervorzuheben und für die Kunden so transparent wie möglich zu machen, erfolgt die Veröffentlichung jeweils über eine Ergänzung pro Bundesland.

A3. Der Kunde bestätigt, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen gelesen und verstanden hat und stimmt zu, dass er sich an diese Bestimmungen in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung hält, wenn er sich registriert und/oder die Produkte des Buchmachers nutzt. Gleichzeitig bestätigt er damit, dass das Nichteinhalten dieser Verträge zum Ausschluss, zum Schließen des Kontos sowie zum Verlust der Geldbeträge und/oder zu rechtlichen Schritten gegen ihn führen kann.

A4. Der Kunde bestätigt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen sowie alle anderen Voraussetzungen und Bedingungen von Zeit zu Zeit im alleinigen Ermessen des Buchmachers geändert werden können.

A5. An jeder Wette sind einerseits die Admiral Sportwetten GmbH, Novomaticstraße 5, 2352 Gumpoldskirchen, als Buchmacher oder ihr Erfüllungsgehilfe (im Folgenden subsumiert kurz „Buchmacher“) und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.

A6. Der Buchmacher hat die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen ordnungsgemäß entsprechend des anwendbaren Landesgesetzes kundgemacht und soweit erforderlich der zuständigen Behörde vorgelegt.

A7. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Buchmacher unterliegen österreichischem Recht. Mangels anders lautender, zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Wettabschluss das für den Standort des Buchmachers in Österreich zuständige Gericht zuständig.

A8. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, zur Überprüfung der Volljährigkeit eine Ausweisleistung (amtlicher Lichtbildausweis iSd § 6 (2) 1 FM-GwG) zu verlangen. Insbesondere ist der Buchmacher berechtigt, bei Auszahlungen ab EUR 2.000,- eine Ausweisleistung vor Auszahlung zu verlangen.

A9. Der Wettkunde erklärt,

  1. a) dass am Ort des Vertragsabschlusses gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren und die für den Abschluss erforderliche Rechts-, Geschäfts, Einsichts- und Urteilsfähigkeit zu besitzen und ist verpflichtet über Aufforderung durch den Buchmacher jederzeit einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen,
  2. b) nicht vom Wettangebot ausgeschlossen (gesperrt) zu sein,
  3. c) zum Zeitpunkt der Wettabgabe nicht wegen Wett- oder Spielsucht therapiert zu werden,
  4. d) zum Zeitpunkt der Wettabgabe nicht unter Sachwalterschaft zu stehen oder nur eingeschränkt geschäftsfähig zu sein,
  5. e) die Wette im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzugeben,
  6. f) vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrunde liegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis zu haben,
  7. g) dass die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner gesetzlich unerlaubten Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen,
  8. h) sich über die für ihn geltenden Rechtsvorschriften vollständig informiert zu haben. Für eine nach den Heimatvorschriften des Wettkunden allenfalls rechtswidrige Teilnahme des Wettkunden an den gegenständlichen Wettverträgen übernimmt der Buchmacher keine Haftung.

A10. Sollte die Identität des Kunden nicht verifiziert werden können, behält sich der Buchmacher das Recht vor, jegliche Transaktion für nichtig zu erklären, einzufrieren und etwaige Guthaben solange einzubehalten, bis der Verifikationsprozess zufriedenstellend geklärt wurde.

A11. Unabhängig von verschiedenen nationalen Regelungen bezüglich der Volljährigkeit akzeptiert der Buchmacher grundsätzlich keine Kunden unter 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche gilt ein absolutes Wettabschluss- und Wettvermittlungsverbot.

A12. Es ist nur natürlichen Personen die Teilnahme bzw. der Abschluss von Wetten gestattet.

A13. Schadenersatzansprüche – soweit es sich nicht um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit handelt – des Kunden gegenüber dem Buchmacher, insbesondere wegen verzögerter, fehlerhafter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schadenersatzansprüche wegen Systemausfällen. Grundsätzlich ist die Haftung des Buchmachers auf den Wetteinsatz/-betrag oder die noch nicht ausbezahlten Gewinne beschränkt - abhängig davon, welcher Betrag höher ist.

A14. Haftungen des Buchmachers für Übertragungs-, Eingabe- und/oder Auswertungsfehler sind ausgeschlossen.

A15. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für die Angaben von Informationsdiensten - weder für die Vollständigkeit, die Aktualität noch die Richtigkeit. Insbesondere aber nicht abschließend erfolgen alle Angaben in Livescores, Statistiken, Ergebnisse, Spielstände, Teamvergleich, Tabellen etc. ohne Gewähr.

A16. Der Wettvertrag bei Wettabgabe an einer Wett-Kassa oder einem Wett-Terminal kommt durch Annahme eines vom Wettkunden übermittelten Wettanbots durch den Buchmacher zustande.

A17. Der Wettvertrag bei Wettabgabe online/mobile kommt durch Annahme eines vom Wettkunden übermittelten Wettanbots durch den Buchmacher in Form einer Realannahme in 4060 Leonding, Wegscheiderstraße 124, zustande.

A18. Der Buchmacher ist berechtigt, von sich aus – und zwar auch ohne dass die Voraussetzungen des § 871 ABGB vorliegen – Wetten mit Schreib-, Rechen-, Quoten- oder sonstigen Fehlern jederzeit – auch nach Vertragsabschluss – zu stornieren bzw. zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt.

A19. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wettangebote zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungs-/Gewinnlimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen bzw. Kunden, auch ohne Angabe von Gründen, von der Teilnahme am Angebot des Buchmachers auszuschließen.

A20. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers –- insbesondere auch der Wett-Schein – maßgebend. Durch die Wettabgabe bestätigt der Wettkunde dessen Richtigkeit. Im Falle der Ausfolgung des Wett-Scheines durch den Terminal oder durch das Kassa-Personal vor Ort akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

A21. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages – aus welchem Grund auch immer – weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz zurück zu bezahlen.

A22. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.

A23. Dem Kunden ist es untersagt, Wetten auf Ereignisse abzugeben an denen er selbst beteiligt ist. Wetten auf Ereignisse im Auftrag von an diesen Ereignissen Beteiligten sind ebenso untersagt. Der Buchmacher behält sich bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung das Recht vor, die Wetten zu stornieren sowie die Auszahlung etwaiger Gewinne und die Rückerstattung der Einsätze zu verweigern. Der Buchmacher hat keinerlei Verantwortung dafür, darüber Kenntnis zu haben, ob der Kunde gegen diese Bestimmung verstößt. Daher ist der Buchmacher berechtigt, diese Maßnahmen jederzeit nach Kenntnisnahme zu ergreifen.

A24. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.

A25. Der Buchmacher ist berechtigt, bei Verdacht des Wettbetruges oder der Manipulation von Spielen, die vom Buchmacher gespeicherten Daten an Behörden, Sportverbände oder sonstige Dritte, die mit der Klärung des Verdachtes oder der Manipulation befasst sind, weiterzugeben. Dies beinhaltet auch die Informationen über die unter Verdacht stehenden Wetten.

A26. Wetteinsätze werden bis auf Widerruf ausnahmslos in EURO angenommen. Auszahlungen werden bis auf Widerruf in EURO getätigt.

A27. Der Buchmacher kann für etwaige Nachteile, die dem Kunden durch die Missachtung von Verboten seines Heimatlandes entstehen, keine Haftung übernehmen.

Einzahlungen/Zahlungsmethoden/Auszahlungen

A28. Hat der Kunde eine Wette bar und ohne Nutzung seines ADMIRAL Kundenkontos bezahlt, so erfolgt die Auszahlung des Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des originalen Wett-Tickets. Die Auszahlung eines Auszahlungstickets eines Wett-Terminals erfolgt ausnahmslos gegen Rückgabe des originalen Auszahlungstickets. Den Buchmacher trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wett-Scheines und/oder des Auszahlungstickets keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wett-Scheininhabers / des Inhabers des Auszahlungstickets eines Wett-Terminals zu überprüfen.

A29. Werden Wett-Scheine nicht innerhalb von 90 Tagen ab dem auf die Beendigung des Wettereignisses folgenden Tag vorgelegt, so erlischt der Anspruch des Wettkunden auf den Wettgewinn.

A30. Nach Erhalt eines bar auszubezahlenden Auszahlungstickets eines Wett-Terminals, muss dieses Ticket innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum vom Kunden vorgelegt werden, andernfalls erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung. Das Auszahlungsticket kann nur am Ort der Aufstellung des Wett-Terminals, ausbezahlt werden.

A31. Der Buchmacher kann sich die Auszahlung bis zu 45 Tage nach der Vorlage des Wett-Scheines bzw. des Auszahlungstickets vorbehalten.

A32. Am Wett-Terminal ist ausnahmslos kein Storno möglich.

A33. In jedem Fall kann der Buchmacher die Auszahlung eines Wettgewinnes bzw. die Einlösung eines Auszahlungstickets davon abhängig machen, dass der Kunde einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegt.

A34. Der Buchmacher behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Zahlungsmöglichkeiten in bestimmten Regionen und/oder für bestimmte Kunden im Rahmen der geltenden Landesrechte nach eigenem Ermessen einzuschränken.

Unrechtmäßige Transaktionen/Betrug/Geldwäsche

A35. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Transaktionen im alleinigen Ermessen zu stornieren oder als nichtig zu erklären, falls die folgenden Bedingungen Anwendung finden:

  1. a) Es werden Transaktionen mit Unregelmäßigkeiten entdeckt, die die Abwicklung negativ beeinträchtigen könnten und/oder die den Verdacht einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen lassen.
  2. b) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass der Kunde Produkte oder Dienstleistungen auf unfaire Weise genutzt oder absichtlich betrogen hat, oder auf unlautere Weise den Buchmacher oder Dritte ausgenutzt hat.
  3. c) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass der Kunde die Produkte und Dienstleistungen betrügerisch und/oder für illegale und/oder rechtswidrige oder unsachgemäße Zwecke genutzt hat.
  4. d) Der Buchmacher wird von der Polizei, einem Gericht oder anderen Aufsichtsbehörden dazu aufgefordert.
  5. e) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass vom Kunden eine Vorschrift oder Bestimmung oder ein Gesetz verletzt wurde.

A36. Jegliche Form von betrügerischen Aktivitäten ist strengstens untersagt. Ihre Definition liegt im Ermessen des Buchmachers. Betrügerische Aktivitäten umfassen unter anderem den Diebstahl von Kreditkarten, die Verwendung unzulässiger Software-Tools, den Transfer finanzieller Mittel auf Konten anderer Kunden, Fälschung, betrügerische Absprachen sowie die Angabe falscher Daten bei der Anmeldung oder bei einer späteren Abfrage persönlicher Informationen, etc. Diese Aufzählung ist jedoch nur exemplarisch und definiert daher die betrügerischen Aktivitäten nicht abschließend und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Klagen auf strafrechtliche Verfolgung und/oder zivile Schadenersatzklagen wegen betrügerischen Aktivitäten anzustrengen. Kunden, die an jedweder Form von betrügerischen Aktivitäten oder verdächtigen Transaktionen beteiligt sind, werden den entsprechenden Behörden gemeldet. Alle Transaktionen können geprüft werden, um Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu unterbinden.

A37. Alle Entscheidungen seitens des Buchmachers hinsichtlich der Außerkraftsetzung von Transaktionen und/oder der Sperrung und Schließung von Konten sind für den Kunden bindend, unterliegen dem alleinigen Ermessen des Buchmachers, erfordern keine Rechtfertigung gegenüber dem Kunden und können seitens des Kunden nicht angefochten werden. Unter den oben angeführten Umständen ist der Buchmacher berechtigt, alle Beträge, die andernfalls an den Kunden ausgezahlt worden wären bzw. zu bezahlen gewesen wären, zurückzuhalten und/oder einzubehalten.

Datenschutz

A38. Der Buchmacher richtet sich im Umgang mit Informationen und Daten bezüglich der Wettkunden nach den entsprechenden aktuellen Rechtsvorschriften.

A39. Der Kunde wird über die Identitäts-, Kreditwürdigkeits- und andere Überprüfungsmaßnahmen des Buchmachers informiert, die mitunter im Zusammenhang mit der Nutzung der Website und allen Produkten des Buchmachers anfallen und/oder durch entsprechende gesetzliche Vorschriften und Regulierungen nötig werden und/oder von den entsprechenden Behörden verlangt werden.

A40. Der Kunde wird weiters darüber informiert, dass allenfalls notwendige zusätzliche Daten im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen wahrheitsgetreu mitgeteilt und die erforderlichen Daten bereitgestellt werden müssen. Der Buchmacher ist befugt, jegliche Nutzung des Dienstleistungsangebotes des Buchmachers einzuschränken, bis die entsprechenden Überprüfungsmaßnahmen abgeschlossen sind.

A41. Eine Offenlegung von Daten kann aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig sein sowie zur Umsetzung von Ansprüchen, die erhoben werden, sowie zur Überprüfung und Aufdeckung von Umständen, die auf betrügerisches Verhalten oder Aktivitäten hinweisen.

A42. Mit der Akzeptanz dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen und/oder der Anmeldung auf der Webseite und/oder Nutzung der Wett-Terminals und/oder der Dienstleistungen an den Wett-Kassen wird der Kunde über die Verarbeitung seiner persönlichen Daten informiert. Bei Vorliegen der geringsten Hinweise auf Transaktionen und/oder Aktivitäten, die auf potentiell kriminelle Aktivitäten schließen lassen, werden diese Daten den entsprechenden Behörden gemeldet.

A43. Der Wettkunde wird darüber informiert, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse dem Buchmacher zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten von diesem gespeichert und automatisierungsunterstützt verarbeitet werden.

Cash-Out

A44. Der Buchmacher ermöglicht dem Kunden, für manche Wetten, ein Angebot für ein Cash-Out zu legen. Der Buchmacher ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der positiven Bestätigung durch den Buchmacher wird das Cash-Out-Angebot angenommen.

A45. Der Preis bzw. die Quote für die vorzeitige Auszahlung ist dabei abhängig vom Status der Wette und kann sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt ändern. Dem Buchmacher kommt hierzu ein jederzeitiges einseitiges Änderungsrecht zu.

A46. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für Fehler im Hinblick auf Wetten und Einsätze, bei denen offensichtliche Fehler zu Quoten/Handicaps/Over-Under-Angaben/Cash-Out-Betrag vorliegen.

A47. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung, wenn ein Abrechnungsbetrag falsch berechnet oder ausbezahlt wird, dies schließt auch Wetten ein, die mit der Cash-Out-Option vollständig ausgewertet werden.

A48. Inkorrekter Cash-Out-Betrag: Sollte vor dem Start einer Veranstaltung, während oder nach einer Veranstaltung ein offensichtlicher Fehler festgestellt werden, behalten vorzeitig ausgewertete Wetten, deren Cash-Out-Betrag inkorrekt ist (aufgrund einer falschen Quote, auf welcher der Betrag basierte), ihre Gültigkeit und werden mit dem korrekten Betrag erneut ausgewertet. Wenn eine Wette nach einem inkorrekten Ergebnis mit der Cash-Out-Option ausgewertet wurde, wird die Wette zum korrekten Ergebnis erneut ausgewertet.

Bonusbestimmungen

A49. Alle Boni und Werbeangebote unterliegen den Geschäftsbedingungen, die bei der Mitteilung über das Bonusangebot zur Verfügung gestellt werden.

A50. Alle Boni und Werbeangebote beziehen sich grundsätzlich nur auf den jeweiligen Empfänger der Mitteilung und können nur einmal während des festgesetzten Zeitrahmens in Anspruch genommen werden. Alle Boni und Werbeangebote des Buchmachers gelten nur für den entsprechend dargelegten Zeitraum. Ohne Angabe zum Zeitraum endet das jeweilige Angebot in dem Moment, sobald es nicht mehr verfügbar ist und eingestellt wurde.

A51. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote auf Kunden zu beschränken, die spezifische Auswahlkriterien erfüllen. Ebenso behält sich der Buchmacher das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer nach eigenem Ermessen zu beschränken.

A52. Alle Boni und Werbeangebote richten sich ausschließlich an den angegebenen Empfänger oder die Gruppe von Empfängern und sind nicht übertragbar. Ist der Empfänger nicht der vorgesehene Empfänger oder gehört er nicht zur Gruppe der vorgesehenen Empfängergruppe, ist das Angebot ungültig.

A53. Alle Boni und Werbeangebote dürfen nicht zwischen Kunden und/oder Dritten verkauft werden.

A54. Alle Boni und Werbeangebote können nicht in bar eingelöst werden, sondern unterliegen den spezifischen Bonuskonditionen.

A55. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen alle Boni und Werbeangebote zurückzufordern, wenn der Kunde das Angebot durch Betrug oder eine andere strafbare Handlung erlangt hat, oder das Angebot erschlichen hat.

A56. Ebenso behält sich der Buchmacher das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote zurückzufordern und/oder die mit den Boni und Werbeangeboten erzielten Gewinne zu stornieren und/oder die Zahlung geforderter Beträge zu verweigern und die entsprechenden Konten zu schließen, wenn Gruppen von Kunden, die sich unerlaubt absprechen oder als Syndikat fungieren, oder einzelne Kunden, die sich mehrere Male anmelden, fiktive Konten einrichten oder Strohmänner zur Manipulation von Boni und Werbeangebote nutzen.

A57. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote jederzeit zu beenden oder zu ändern.

2. Beurteilung des Wettausganges und ungültige Wetten

B1. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist:

  1. a) Wenn das Wettereignis nicht wie im Quotenblatt angegeben stattfindet (z.B.: vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt – aus welchen Gründen auch immer – ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus).
  2. b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten – die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können – gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel Langzeitwetten oder Livewetten. Die vom Buchmacher bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.
  3. c) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass
  4. ca) zum Zeitpunkt der Absage bereits ein Ersatztermin für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden 48 Stunden, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt, oder
  5. cb) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B.: Welt- und Europameisterschaft, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.
  6. d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B.: Entscheidungen „am Grünen Tisch“) bleiben daher unberücksichtigt.
  7. e) Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird, ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.

B2. Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:

  1. a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekanntgegebenen Ergebnisse (z.B.: Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet).
  2. b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B.: Europacup - Aufstiegswette, KO-Spiele bei Fußball EM-/WM-Spielen) vereinbart.
  3. c) Finden zwei oder mehrere Bewerbe derselben Art (z.B.: zwei Riesenslaloms) an einem Ort statt, so gelten alle Wetten, die vor Beginn des ersten Ereignisses abgeschlossen wurden, nur für das erste Ereignis, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

B3. Bei „toten Rennen“ (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend – die jeweiligen Quoten durch die Anzahl der beteiligten Sieger - geteilt (z.B.: Wetteinsatz € 100, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von € 180, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je € 90, bei drei Siegern je € 60). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B.: Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von „toten Rennen“ die Auszahlungen nicht geteilt. In diesem Fall ist die Wette ungültig und es wird der gesamte Einsatz zurückbezahlt.

B4. Für Wetten auf Meisterschaften, Gesamtsieger von Turnieren (z.B.: WM, EM, Golf- und Tennisturniere) gilt „play or pay“: Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, gibt während des Turniers auf oder wird disqualifiziert, so bleibt der Wettvertrag aufrecht; dies bedeutet, dass eine Wette auf einen betroffenen Teilnehmer oder Mannschaft für den Kunden als verloren gilt.

B5. Werden mehrere Wettereignisse in einer Wette kombiniert („Kombinationswette“), gilt folgendes:

  1. a) Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes B1 c erfolgt bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes B1 d erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 gewertet. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele, wenn ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.
  2. b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes B1 c erfolgt, bzw. ohne dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes B1 d erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurück zu zahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele, wenn ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.
  3. c) Erfolgt die Wettabgabe erst nach dem Beginn eines oder mehrerer Ereignisse, gilt für diese(s) Ereignis(se) die Quote 1,0; das gilt nicht für die im Punkt B1 b, 2. Satz angeführten Wetten. Erfolgt der Wettabschluss erst nach dem Beginn aller Ereignisse, dann gilt Punkt B1 b sinngemäß.

B6. Bei allen Spezialwetten gilt, falls nicht anders angegeben, das Ergebnis nach der regulären Spielzeit.

B7. Zur Bewertung aller Sportarten und den dazugehörigen Spezialwetten wird jeweils die offizielle Verbandsseite herangezogen.

Internationale Fußballspiele laut www.fifa.com bzw. www.uefa.com

Head-to-head

B8. Gewinner eines Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Endklassement besser platzierte Teilnehmer. Es gilt das offizielle Endergebnis. Beide Teilnehmer müssen starten, damit die Wette gültig ist. Sollte ein Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, den Wettkampf nicht beginnen, so werden alle, auf dieses Head-to-Head, abgegebenen Wetten mit 1,0 bewertet.

Zusatz Ski Alpin:
Bei Slalom, RTL und Kombination gilt: Qualifiziert sich ein Teilnehmer nicht für den 2.Durchgang, gilt dieser Teilnehmer als ausgeschieden. Qualifizieren sich beide Teilnehmer nicht für den 2.Durchgang, gelten beide Teilnehmer als ausgeschieden.

Zusatz Skispringen:
Qualifizieren sich beide Teilnehmer nicht für den 2. Durchgang, gilt die bessere Platzierung im 1. Durchgang.

Super Seven

B9. Bei dieser Wettart müssen aus einem vorgegebenen Angebot sieben Ereignisse richtig getippt werden.

B10. Für EUR 10,- beträgt die Auszahlung bei Richtigkeit aller sieben Tipps, wenn die den Tipps zugrundeliegenden Wettereignisse nach Abschluss des Wettvertrages tatsächlich stattgefunden haben und mit einem offiziellen Ergebnis beendet worden sind, unabhängig von der Anzahl der Gewinner einheitlich EUR 10.000,-.

B11. Falls eines oder mehrere Spiele abgesagt oder abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zum angegebenen Zeitpunkt stattfinden und nicht innerhalb 48 Stunden ausgetragen werden, so wird (werden) diese(s) Spiel(e) mit 1,0 bewertet und die verbleibenden Spiele werden mit ihren tatsächlichen Quoten als herkömmliche Kombinationswette berechnet.

B12. Falls eines oder mehrere Spiele früher als zum angegebenen Annahmeschluss der betreffenden Super Seven beginnen, so werden in den nach dem tatsächlichen Beginn der jeweiligen Spiele aufgegebenen Wetten die betreffenden Spiele mit 1,0 bewertet und die verbleibenden Spiele mit ihren tatsächlichen Quoten als herkömmliche Kombinationswette berechnet.

B13. Bei allen gewonnenen Super Seven Wetten, in denen eines oder mehrere Spiele abgesagt wurden bzw. früher begonnen haben, werden zum Auszahlungsbetrag 25 % Bonus addiert (bis maximal EUR 10.000,- Auszahlung).

Nimm 3

B14. Bei dieser Wettart wird eine Dreier-Kombinationswette mit einer fixen Quote vergeben.

B15. Falls eines oder mehrere Spiele abgesagt oder abgebrochen werden oder aus sonstigen Gründen nicht zum angegebenen Zeitpunkt stattfinden und nicht innerhalb 48 Stunden ausgetragen werden, so wird (werden) diese(s) Spiel(e) mit 1,0 bewertet und die verbleibenden Spiele werden mit ihren tatsächlichen Quoten als herkömmliche Kombinationswette berechnet.

B16. Falls eines oder mehrere Spiele früher als zum angegebenen Annahmeschluss der betreffenden Super Seven beginnen, so werden in den nach dem tatsächlichen Beginn der jeweiligen Spiele aufgegebenen Wetten die betreffenden Spiele mit 1,0 bewertet und die verbleibenden Spiele mit ihren tatsächlichen Quoten als herkömmliche Kombinationswette berechnet.

Livewetten Allgemein

B17. Bei allen Wetten gilt, falls nicht anders angegeben (z.B.: Wer steigt auf?, Wer gewinnt den Pokal? etc.), das Ergebnis nach der regulären Spielzeit.

B18. Die Gültigkeit der Livewette ist gänzlich unabhängig davon, ob es eine Liveübertragung des Ereignisses gibt, da der Buchmacher keinen Einfluss auf die Übertragung von Ereignissen hat. Alle Wetten werden nach dem Ende des Ereignisses nach Vorliegen eines offiziellen Ergebnisses bewertet.

B19. Falls ein Spiel abgebrochen wird, behalten alle schon bewerteten Wetten jedenfalls ihre Gültigkeit.

Alle abgegebenen, noch nicht bewerteten Wetten, behalten ihre Gültigkeit, falls:

  1. a) zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits ein Termin zur Fortsetzung für dieses Wettereignis feststeht, der innerhalb der folgenden 48 Stunden, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn des Wettereignisses liegt, oder
  2. b) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B.: Tennisturnier, etc.) fortgesetzt wird.

Falls zum Zeitpunkt des Abbruchs kein neuer Termin zur Fortsetzung feststeht bzw. vorgesehen ist, so werden die Wetten, deren Ausgang noch nicht endgültig feststeht, mit 1,0 gewertet.

z.B.: Abbruch in der zweiten Halbzeit beim Stand von 3:0 (Over/Under 1,5 Tore, Over/Under 2,5 Tore [nur bei der Livewette, nicht die normale Spezialwette] gelten, 4. Tor sowie das Match, die Handicapwetten und alle Wetten auf Over/Under 3,5 Tore, Over/Under 4,5 Tore usw. werden mit 1,0 gewertet);

z.B.: Abbruch beim Tennis im 2. Satz (Wetten auf den 1. Satz, Over/Under-Wetten der Games des 1. Satzes sowie die bereits bewerteten Gamewetten des 2. Satzes gelten, Wetten auf den 2. Satz, sowie auf das Match, Over/Under-Wetten der Games des 2. Satzes und Handicapwetten werden mit 1,0 gewertet).

Falls ein Spiel nicht fortgesetzt, sondern neu ausgetragen wird, behalten alle schon bewerteten Wetten ihre Gültigkeit. Die noch nicht bewerteten Wetten, werden mit 1,0 gewertet. Dies gilt für alle Sportarten (z.B.: 1. Drittel, 1. Viertel, Match, Handicap, Over/Under Tore, usw). Alle Zeitangaben beziehen sich auf die mitteleuropäische Zeit (MEZ).

B20. Alle Zusatzinformationen – wie z.B.: Spielzeit, Spielstand etc. – sind ohne Gewähr.

B21. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1,0 bewertet.

B22. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Wetten, die im Zeitraum von spielentscheidenden Situationen abgegeben werden (Elfmeter, Rote Karte, Entscheidungsänderungen von Schiedsrichtern und/oder Videoschiedsrichtern usw.), mit Quote 1,0 zu bewerten.

Fußball - Livewetten

B23. Live – Konferenz: Bei der Wette „Tore in der Konferenz“ zählen lediglich die angebotenen Spiele der Konferenz. Sollte ein Spiel des gleichen Bewerbes am selben Tag, aber nicht innerhalb der Konferenz stattfinden, zählen die möglichen Tore des Spieles nicht dazu. Sollte innerhalb der Konferenz ein Spiel abgebrochen werden, bleiben alle Wetten auf „Tore in der Konferenz“, die zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits bewertet wurden, aufrecht. Alle noch offenen Wetten werden mit 1,0 gewertet. Beispiel: Wird ein Spiel in der 70. Minute abgebrochen und zu diesem Zeitpunkt waren es insgesamt 16 Tore, bleiben alle Wetten auf „Over/Under 14,5 Tore“, „Over/Under 15,5 Tore“ aufrecht. Wetten auf „Over/Under 16,5 Tore“ oder „Over/Under 17,5 Tore“ werden mit 1,0 gewertet.

Formel 1 - Livewetten

B24. Qualifying – Live: Gewinner des Qualifying ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Qualifying und nicht in der Startaufstellung, am besten platzierte Teilnehmer. Alle gegen einen Fahrer verhängten Strafen werden dabei nicht berücksichtigt.

B25. Qualifying – Head-to-Head Duelle Live: Gewinner des Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Qualifying, und nicht in der Startaufstellung, besser platzierte Teilnehmer (laut FIA). Alle gegen einen Fahrer verhängten Strafen werden dabei nicht berücksichtigt. Beide Teilnehmer müssen am Qualifying teilnehmen, damit die Wette gültig ist. Sollte ein Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das Qualifying nicht beginnen, so werden alle auf dieses Duell abgegebenen Wetten mit 1,0 gewertet.

B26. Rennen – Head-to-Head Duelle Live: Gewinner eines Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Endklassement besser platzierte Teilnehmer (laut FIA). Beide Teilnehmer müssen das Rennen beginnen (gilt ab der Aufwärmrunde), damit die Wette gültig ist. Scheiden beide Teilnehmer vorzeitig aus, und keiner der Teilnehmer wird im offiziellen Endklassement gewertet, wird die Wette mit 1,0 gewertet.

Tennis - Livewetten

B27. Wird ein Spiel durch w.o. bzw. Disqualifikation vorzeitig beendet, werden alle noch offenen Wetten auf das gesamte Spiel und den laufenden Satz storniert – bereits beendete Games, Over/Under Games im Satz bzw. die Satzwetten behalten Ihre Gültigkeit.

Beispiel: Gibt ein Spieler im zweiten Satz w.o. oder wird disqualifiziert, werden Satzwetten, Over/Under-Wetten sowie Gamewetten des ersten Satzes bzw. jene des zweiten Satzes, bis zum Zeitpunkt der Aufgabe oder Disqualifikation, gewertet. Wetten auf den zweiten Satz bzw. Matchwetten werden in diesem Fall mit 1,0 gewertet.

Wintersport - Livewetten

B28. Wird das Rennen während eines Bewerbes abgebrochen, werden alle Wetten auf den Gesamtsieg mit 1,0 gewertet. Alle bereits ausgetragenen Head-to-Head Duelle behalten ihre Gültigkeit. Alle noch nicht ausgetragenen Head-to-Head-Duelle werden mit 1,0 gewertet.

Pferdesport – Wett-Terminals - Spezialangebot

B29. Wetten werden entweder zu fixen Quoten oder zu „Starting Prices“ angeboten. Die Starting Prices (abgekürzt SPs) sind die Quoten, die bei Wettannahmeschluss, also beim Start des jeweiligen Rennens, gültig sind.

B30. Die Gewinnermittlung erfolgt gemäß dem offiziellen Rennergebnis, sobald dieses bestätigt und verlautbart ist. Eine eventuelle spätere Disqualifikation hat auf die Gewinnermittlung keine Auswirkung. Falls ein Rennen nicht startet oder kein Teilnehmer das Ziel erreicht, sind alle Wetten ungültig und werden zurückbezahlt (Quote = 1,0). Wenn ein Meeting als „no-race“ deklariert und im Anschluss wiederholt wird, werden alle auf das als „no-race“ bezeichnete Rennen abgegebenen Wetten der Wiederholung zugeordnet.

Tattersall´s Rule 4: Wenn ein Pferd vor dem Start zurückgezogen (“withdrawn”) wird, wird die Gewinnermittlung unter Berücksichtigung der Tattersall Regel 4(c) durchgeführt und die Einsätze auf das zurückgezogene Pferd werden mit 1,0 bewertet. Falls vor dem Start des Rennens keine Zeit mehr war, um den Wettmarkt neu zu berechnen, werden die Gewinne abhängig von der Siegquote des zurückgezogenen Pferdes gekürzt. Die Kürzung betrifft nicht den Wetteinsatz.

z.B.:

Wetteinsatz 1,-

Siegquote 6/1

somit bei Wettgewinn Auszahlung ohne Kürzung 7,-

1 Pferd zurückgezogen mit Siegquote 6/1 unter Berechnung Rule 4 Kürzung 10 %

Daher Auszahlung bei Wettgewinn: 6 – 10 % = 5,4 + 1 (Einsatz) = Auszahlung 6,4

Für den Fall, dass in einem Rennen mehr als ein Pferd zurückgezogen wird, darf die Kürzung 90 % nicht übersteigen.

Wenn genügend Zeit vorhanden war, um die Quoten vor dem Start neu zu berechnen, betrifft die Kürzung nur jene Wetten bzw. jene Board Prices, die gespielt wurden, bevor das Zurückziehen bekannt gemacht wurde.

Falls ein Reservepferd startet, bleiben alle Wetten aufrecht. Wenn ein Early Price gewettet und das gewählte Pferd später zum Nichtstarter wurde, ist dieser Early Price ungültig. Falls das gewählte Pferd zurückgezogen wurde, sind alle Wetten auf dieses Pferd ungültig. Bei totem Rennen auf einem oder mehreren Plätzen wird der Gewinn durch die Anzahl der im toten Rennen befindlichen Pferde geteilt. Wenn in einem Rennen weniger als 5 Pferde starten, sind alle Platzwetten ungültig.

B31. Bei der Absage eines Rennens sind alle Wetten auf dieses Rennen ungültig und werden zurückbezahlt (Quote = 1,0). Falls ein Rennen an einem anderen Veranstaltungsort ausgetragen wird, sind alle Wetten ungültig, die vor Verlautbarung der Verlegung platziert wurden und werden zurückbezahlt (Quote = 1,0).

B32. Sieg-Wette (Race Winner): Es wird auf den Sieger eines Rennens gewettet.

B33. Each-Way-Wette (E/W): Eine Each-Way-Wette besteht aus einer Sieg- und einer Platz-Wette, die zwar mit gleich hohem Einsatz auf einem Wettschein getippt, aber wie Einzelwetten berechnet werden.

Für die Berechnung der Plätze bzw. Platzquoten gilt:

Anzahl der Starter pro Rennen: 2-4, Race Winner only

Anzahl der Starter pro Rennen: 5-7, ¼ Odds, Places: 1,2

Anzahl der Starter pro Rennen: 8+, 1/5 Odds, Places: 1,2,3

Anzahl der Starter pro Rennen: 12-15 Handicap Race, ¼ Odds, Places: 1,2,3

Anzahl der Starter pro Rennen: 16+ Handicap Race, ¼ Odds, Places: 1,2,3,4

Each-Way Akku-Wetten werden Sieg-auf-Sieg und Platz-auf-Platz berechnet.

B34. Zweier-Wette (Einlauf-Wette, Forecast): Die Zweier-Wette kann auf zwei verschiedene Arten getippt werden: Bei der „Straight“ Forecast müssen die gewählten Pferde in der richtigen Reihenfolge auf Platz 1 und 2 einlaufen. Mit „Any“ wird ein kombinierter Einlauf gewettet. Die gewählten Pferde müssen als Erst- und Zweitplatzierter ins Ziel laufen, wobei die Reihenfolge unerheblich ist. Zu beachten ist, dass es sich bei dieser Kombination um zwei Wetten handelt und daher auch der doppelte Einsatz zu bezahlen ist. An dem Rennen müssen mindestens drei Pferde teilnehmen, und die beiden getippten Pferde müssen starten. Andernfalls ist die Zweier-Wette ungültig und der Einsatz wird zurückbezahlt (Quote = 1,0).

B35. Dreier-Wette (Tricast): Die Dreier-Wette entspricht einer Einlauf-Wette auf den Erst-, Zweit- und Dritt-Platzierten. Die Wette ist gewonnen, wenn die Pferde exakt in der gewetteten Reihenfolge das Ziel erreichen. Wählt der Kunde neben den Startern „Any“ aus, so ist die Wette kombiniert und gewinnt sofern die gewählten Pferde in beliebiger Reihenfolge auf den ersten drei Plätzen einlaufen. Zu beachten ist, dass der Kunde hier sechs Wetten abgibt und daher auch der sechsfache Einsatz zu bezahlen ist. Dreier-Wetten können nur als Einzelwetten gespielt werden. Falls Einsätze auf Dreier-Wetten, Doubles, Trebles etc. angenommen werden, werden die Einsätze zu gleichen Teilen auf die einzelnen Dreier-Wetten aufgeteilt. Falls eine Dreier-Wette für ein Rennen angenommen wurde, in dem keine Dreier-Wetten angeboten werden, wird die Wette mit 1,0 bewertet (der Einsatz wird zurückbezahlt). Sollte eine Dreier-Wette einen Nichtstarter enthalten, so wird der Einsatz für diejenige(n) Wette(n) zurückbezahlt, die ohne den Nichtstarter nicht möglich ist (sind).

3. Mindesteinsatz/Maximaleinsatz/Gewinnlimits

Mindesteinsatz pro Wette

Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die Mindesteinsätze für einzelne Kunden/Ereignisse/Produkte individuell festzulegen.

Maximaleinsatz pro Wette

Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die Maximaleinsätze für einzelne Kunden/Ereignisse/Produkte individuell festzulegen.

Gewinnlimits

Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombinationswette ist EUR 50.000,-.

Höchstgewinn pro Systemwette ist EUR 100.000,-.

Übersteigt der Nettogewinn EUR 50.000,-, so werden nur EUR 50.000,- und der Wetteinsatz ausbezahlt.

Höchstgewinn pro Kunde und Woche EUR 100.000,- für das gesamte Bundesgebiet Österreich.

4. Verantwortung beim Wetten

Die moderne Freizeitgesellschaft bietet neben vielfältiger Unterhaltung auch ein breites und immer beliebteres Angebot an Sportwetten. Wir sind daran interessiert, dass unsere Kunden mit Verantwortung und im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten wetten. Für eine kleine Gruppe können bestimmte Verhaltensweisen jedoch problematisch sein und im schlimmsten Fall sogar zu einer dauerhaften Abhängigkeit führen. Im Fall einer solchen Abhängigkeit kann die Lebensführung der Betroffenen massiv beeinflusst werden. In einem solchen Fall wird das Wetten großteils dazu missbraucht, innere Konflikte zu verdrängen und ungelösten Problemen auszuweichen. Die unbewussten Beweggründe der Abhängigkeit sind vielfältig. Der Geldgewinn ist zwar ein starker Anreiz, stellt jedoch in den seltensten Fällen das Hauptmotiv dar. Admiral Sportwetten ist sich der Tatsache bewusst, dass die Teilnahme am Wettangebot – welcher Art auch immer – zu persönlichen und sozialen Problemen führen kann und versucht, dieses Gefahrenpotential durch Aufklärung und Prävention zu minimieren: Durch Aufklärung und Prävention nimmt Admiral Sportwetten die damit im Zusammenhang stehende Verantwortung durch die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und therapeutischen Einrichtungen in vielfältiger Weise wahr.

Admiral Sportwetten arbeitet etwa im Bereich des Spielerschutzes seit Jahren mit renommierten, universitären Einrichtungen, wie der Abteilung Suchtforschung & Suchttherapie der Medizinischen Universität Wien, therapeutischen Institutionen, wie etwa dem Anton Proksch Institut und gemeinnützigen Selbsthilfegruppen zusammen.

Durch dieses Maßnahmenpaket soll primär der Entstehung von Wettmissbrauch vorgebeugt und in weiterer Folge der Kunde auf Therapiemöglichkeiten hingewiesen werden.

Wer folgende Regeln für verantwortliches Wetten befolgt, kann Wettabhängigkeit zumeist rechtzeitig vermeiden:

  • Legen Sie regelmäßige Wettpausen ein!
  • Legen Sie das monatliche Wettkapital vorab fest!
  • Erhöhen Sie nicht nachträglich den vorab festgelegten, maximalen Wettbetrag!
  • Beschließen Sie im Vorhinein, bei welcher Gewinnhöhe Sie nicht mehr wetten!
  • Legen Sie vorneweg fest, wie hoch der Wettverlust sein darf!
  • Wetten Sie niemals in depressiver Stimmung, unter Einfluss von Alkohol oder von Medikamenten!

Sollte Ihnen die Einhaltung einer dieser sechs wichtigsten Regeln schwer fallen, oder falls Sie das Gefühl haben, von der Wettsucht betroffen zu sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von Admiral Sportwetten – sie werden Ihnen professionelle Beratungs- und Therapieangebote in Ihrer Umgebung nennen.

Für weitere Hilfe besuchen Sie bitte auch die Seite www.gluecksspielsucht.at

5. Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen für das Online Wetten gemäß OÖ Wettgesetz, Landesgesetzblatt 72/2015 i.d.g.F.E1.

E1. Bestimmungen über die Teilnahme an Wetten

Gem. § 2 sind Wetten eine Preisvereinbarung zwischen der Wettanbieterin bzw. dem Wettanbieter und den Wetthaltern über den Ausgang eines zum Zeitpunkt des Wettabschlusses in der Zukunft liegenden sportlichen, politischen, kulturellen oder sonstigen für den Abschluss von Wetten geeigneten Ereignisses, unabhängig davon, ob die Vereinbarung an einem physischen Ort oder auf beliebigem Weg aus der Ferne, auf elektronischem Weg oder eine andere kommunikationserleichternde Technologie oder auf individuelle Anfrage eines Dienstleistungsempfängers abgeschlossen wird.

Die Gesellschaftswette hat Ereignisse aus dem sozialen oder politischen Leben zum Gegenstand, die keinem Sport zugeordnet werden können. Unterhaltungsshows, Wahlen, Naturereignisse oder Preisverleihungen sind Beispiele für solche Gesellschaftswetten. In Regionen in denen E-Sports nicht als eigener Sport anerkannt ist, gelten auch Wetten auf E-Sports als Gesellschaftswetten. Die Voraussetzungen sind gleich wie für die Sportwette, zum Zeitpunkt der Wettabgabe ist der Ausgang offen und es gibt ein nachvollziehbares Ergebnis zur Bewertung.

E2. Verbotene Wetten

Verboten ist das Anbieten, der Abschluss oder die Vermittlung von Wetten a. die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen, oder b. die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen, oder c. durch die Menschen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des religiösen Bekenntnisses, des Alters oder einer Behinderung herabgesetzt werden, oder d. Wetten mit einem Wetteinsatz von über 500 Euro, oder e. Live-Wetten, ausgenommen Wetten auf ein (numerisches) Zwischen- oder Endergebnis oder eines davon abgeleiteten Ergebnisses oder welche Person bzw. welche Mannschaft als nächste ihren Wertungsstand verbessert (zb das nächste Tor oder den nächsten Punkt erzielt).

E3. Sperren

Der Wettkunde kann sich von der Teilnahme an einer Wette selbst sperren lassen (Selbstsperre). Die Selbstsperre erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Buchmacher. Die Dauer der freiwilligen Selbstsperre bestimmt der Wettkunde und kann entweder 3 Monate (Mindestdauer), 6 Monate, 9 Monate oder 12 Monate betragen. Nach Ablauf eines Jahres kann eine unbegrenzt gültige Selbstsperre beantragt werden. Die Aufhebung der Selbstsperre kann nur durch schriftlichen Antrag erfolgen. Der Buchmacher kann Personen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an einer Wette ausschließen (Fremdsperre). Die Dauer der Fremdsperre kann dabei temporär oder unbefristet ausgesprochen werden. Eine temporäre Sperre wird gem. §7 Abs. 8 OÖ Wettgesetz im Falle eines noch ausstehenden Gesprächs ausgesprochen. Bei Sperranträgen durch anerkannte Spielsuchthilfeeinrichtungen ist die Sperre dauerhaft. Disziplinarsperren sind temporäre Sperren und können nur nach Abklärung in einem persönlichen Gespräch aufgehoben werden. Die konkrete Sperrdauer ist jeweils einzelfallbezogen durch den Buchmacher oder seinem Erfüllungsgehilfen festzusetzen.

E4. Maximaleinsatz

Maximaleinsatz pro Wette: € 500,- bei Wettabgabe online.

E5. Verantwortung beim Wetten

Für weitere Hilfe besuchen Sie bitte auch die Seite www.gluecksspielsucht.at, wo Sie auch die Information zu Beratungs- und Abklärungsgespräch finden.

6. Abschlussbestimmungen

F1. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen jederzeit zu ändern.

F2. Salvatorische Klausel: Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen unwirksam/undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

F3. Von den verschiedenen Sprachversionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen gilt im Zweifel nur die deutsche Fassung, da die anderen Sprachversionen lediglich Übersetzungen als Service für Menschen mit einer anderen als der deutschen Muttersprache gedacht sind.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen der Admiral Sportwetten GmbH als Buchmacher in Übereinstimmung mit dem österreichischen Sportwettenverband für das ADMIRAL Kundenkonto treten am

  1. Dezember 2021

um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.

Gumpoldskirchen, 01. Dezember 2021