Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Beurteilung des Wettausganges und ungültige Wetten
  3. Mindesteinsatz/Maximaleinsatz/Gewinnlimits
  4. Verantwortung beim Wetten
  5. Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen für das Bundesland Oberösterreich gemäß LGBl.Nr. 85/2021. Landesgesetzblatt vom 17.08.2021 in der gültigen Fassung
  6. Abschlussbestimmungen

1. Allgemeine Bestimmungen

Grundlegendes

A1. Für alle Wettverträge, welche im Bundesgebiet Österreich abgeschlossen werden, gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen, die der Wettkunde mit Registrierung oder Vertragsabschluss ausdrücklich anerkennt.

A2. Die einzelnen Bundesländer können über ihre Landesgesetze von diesen Bestimmungen abweichende bzw. ergänzende Bestimmungen regeln. Um diese speziellen Regelungen der Landesgesetze hervorzuheben und für die Wettkunden so transparent wie möglich zu machen, erfolgt die Veröffentlichung gesondert, jeweils über eine Ergänzung pro Bundesland zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen.

A3. Der Wettkunde bestätigt, dass er diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen gelesen, verstanden, und zustimmend bestätigt, dass er sich an diese Bestimmungen in der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Fassung hält. Er nimmt auch zur Kenntnis, dass das Nichteinhalten dieser Verträge zum Ausschluss, zum Schließen des Kontos sowie zum Verlust der Geldbeträge und/oder zu rechtlichen Schritten gegen ihn führen kann.

A4. An jeder Wette sind einerseits die ADMIRAL Sportwetten GmbH, Novomaticstraße 5, 2352 Gumpoldskirchen, als Buchmacher oder ihr Erfüllungsgehilfe (im Folgenden subsumiert kurz „Buchmacher“) und andererseits der Wettkunde als Vertragsparteien beteiligt. Das Wettereignis, auf dessen Eintritt gewettet werden kann, wird vom Buchmacher bestimmt.

A5. Der Buchmacher hat die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen ordnungsgemäß entsprechend des anwendbaren Landesgesetzes kundgemacht und soweit erforderlich der zuständigen Behörde vorgelegt.

Teilnahmevoraussetzungen

A6. Der Buchmacher akzeptiert keine Wettkunden unter 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche gilt ein absolutes Wettabschluss- und Wettvermittlungsverbot.

A7. Es ist nur natürlichen Personen die Teilnahme bzw. der Abschluss von Wetten gestattet.

A8. Der Wettkunde erklärt, dass

  1. a) er am Ort des Vertragsabschlusses das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter von 18 Jahren und die für den Abschluss erforderliche Rechts-, Geschäfts, Einsichts- und Urteilsfähigkeit besitzt und sich verpflichtet über Aufforderung durch den Buchmacher jederzeit einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis iSd § 6 (2) 1 FM-GwG (Vor-, Nachname, Kopfbild, Geburtsdatum, Unterschrift, ausstellende Behörde) vorzuweisen. Der Buchmacher ist auch berechtigt, bei Ein- und Auszahlungen - unabhängig von der Höhe des Betrages - einen Lichtbildausweis gemäß § 6 (2) 1 FM-GwG bzw. ergänzende Dokumente (Meldezettel, Bestätigung über Mittelherkunft, etc.) vom Wettkunden einzufordern;
  2. b) er nicht vom Wettangebot ausgeschlossen (gesperrt) ist;
  3. c) zum Zeitpunkt der Wettabgabe nicht wegen Wett- oder Spielsucht therapiert/behandelt wird;
  4. d) er aufgrund seiner aktuellen Vermögens- und Einkommenssituation sein Existenzminimum durch die Abgabe von Wetten nicht gefährdet;
  5. e) über ihn zum Zeitpunkt der Wettabgabe keine Erwachsenvertretung bestellt oder er eingeschränkt geschäftsfähig ist;
  6. f) über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren anhängig ist;
  7. g) die Wette im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und mit eigenen Vermögenswerten abgegeben wird und der Wettkunde darüber hinaus wirtschaftlicher Eigentümer der eingesetzten Mittel ist;
  8. h) er vom Ausgang des der jeweiligen Wette zugrundeliegenden Ereignisses vor Vertragsabschluss keine Kenntnis hat;
  9. i) die Mittel, mit denen er seinen Wetteinsatz bestreitet, aus keiner (gesetzlich) unerlaubten bzw. strafbaren Handlung stammen und ihm zu seiner freien Verfügung stehen;
  10. j) er sich über die für ihn geltenden Rechtsvorschriften vollständig informiert hat.
  11. k) er nicht unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss steht.

A9. Sollte die Identität des Wettkunden nicht verifiziert werden können, behält sich der Buchmacher das Recht vor, jegliche Transaktion zu stoppen, für nichtig zu erklären, einzufrieren und/oder etwaige Guthaben so lange einzubehalten, bis der Verifikationsprozess zufriedenstellend beendet ist.

A10. Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu stoppen, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wettangebote zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Auch liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungs-/Gewinnlimits verbindlich festzulegen bzw. auch ohne Angabe von Gründen, von der Teilnahme am Angebot des Buchmachers den Wettkunden auszuschließen.

A11. Für die Auslegung des Vertragsinhaltes sind die Aufzeichnungen des Buchmachers –- insbesondere auch der Wett-Schein – maßgebend. Durch die Wettabgabe bestätigt der Wettkunde die Richtigkeit des Wettscheins. Im Falle der Ausfolgung des Wett-Scheines durch den Wett-Terminal oder durch das Kassa-Personal vor Ort akzeptiert der Wettkunde mit der unbeanstandeten Entgegennahme dessen Richtigkeit. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

A12. Ein einseitiges Rücktrittsrecht des Wettkunden nach Abschluss des Wettvertrages ist ausgeschlossen.

Zustandekommen des Wettvertrages

A13. Der Wettvertrag bei Wettabgabe an einer Wett-Kassa oder einem Wett-Terminal kommt durch Annahme eines vom Wettkunden übermittelten Wettanbots durch den Buchmacher zustande.

A14. Der Wettvertrag kommt online und bei mobiler (App) Wettabgabe durch Annahme eines vom Wettkunden übermittelten Wettanbots durch den Buchmacher in Form einer Realannahme in 4060 Leonding, Wegscheiderstraße 124, in elektronischer Form zustande.

A15. Sollte sich nach Wettvertragsabschluss herausstellen, dass der Inhalt des Wettvertrages – aus welchem Grund auch immer- weder bestimmt noch bestimmbar ist, ist die Wette ungültig und der Wetteinsatz vom Buchmacher an den Wettkunden zurückzubezahlen. Der Buchmacher ist berechtigt, von sich aus – und zwar auch ohne dass die Voraussetzungen des § 871 ABGB vorliegen – Wetten mit Schreib-, Rechen-, Quoten- oder sonstigen Fehlern jederzeit – auch nach Vertragsabschluss – zu stornieren bzw. zu berichtigen. Das Recht des Buchmachers auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums (§ 871 ABGB) bleibt davon unberührt.

Einzahlungen/Zahlungsmethoden/Auszahlungen

A16. Wetteinsätze werden bis auf Widerruf ausnahmslos in Euro angenommen. Auszahlungen werden bis auf Widerruf in Euro getätigt.

A17. Hat der Wettkunde eine Wette bar und ohne Nutzung seines Kundenkontos bezahlt, so erfolgt die Auszahlung des Wettgewinnes ausnahmslos gegen Rückgabe des originalen Wett-Scheins. Die Auszahlung eines Auszahlungstickets eines Wett-Terminals erfolgt ausnahmslos gegen Rückgabe des originalen Auszahlungstickets. Den Buchmacher trifft für jedweden Verlust oder Beschädigung (Zerstörung) des Wett-Scheines und/oder des Auszahlungstickets keine wie immer geartete Haftung oder Zahlungsverpflichtung. Ihn trifft auch keine Verpflichtung, die Berechtigung des Wett-Scheininhabers / des Inhabers des Auszahlungstickets eines Wett-Terminals zu überprüfen.

A18. Nach Erhalt eines bar auszubezahlenden Auszahlungstickets eines Wett-Terminals, muss dieses Ticket innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum vom Wettkunden vorgelegt werden, andernfalls erlischt der Anspruch des Wettkunden auf Auszahlung.

A19. Der Buchmacher kann sich die Auszahlung bis zu 45 Tage nach der Vorlage des Wett-Scheines bzw. des Auszahlungstickets unabhängig des Grundes vorbehalten.

A20. Am Wett-Terminal ist ausnahmslos kein Storno möglich.

A21. In jedem Fall kann der Buchmacher die Auszahlung eines Wettgewinnes bzw. die Einlösung eines Auszahlungstickets davon abhängig machen, dass der Wettkunde einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorlegt.

A22. Der Buchmacher behält sich das uneingeschränkte Recht vor, Zahlungsmöglichkeiten in bestimmten Regionen und/oder für bestimmte Wettkunden im Rahmen der geltenden Landesrechte nach eigenem Ermessen einzuschränken.

Unrechtmäßige Transaktionen/Betrug/Geldwäsche

A23. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, eine oder mehrere Transaktionen des Wettkunden jederzeit im alleinigen Ermessen, zu stoppen, stornieren, oder als nichtig zu erklären, sofern eine der nachstehenden Bedingungen zur Anwendung kommt:

  1. a) Es werden Transaktionen mit Unregelmäßigkeiten entdeckt, die die Abwicklung maßgeblich beeinträchtigen könnten und/oder die den Verdacht oder berechtigten Grund zu der Annahme einer Verletzung dieser Bestimmungen entstehen lassen.
  2. b) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass der Wettkunde die Produkte und Dienstleistungen des Buchmachers für gerichtlich strafbare, besonders betrügerische, illegale und/oder rechtswidrige oder unsachgemäße Zwecke nutzt oder missbraucht. Dies umfasst auch den Versuch und/oder die Bestimmung oder Beteiligung.
  3. c) Der Buchmacher wird von einem Exekutivorgan, einem Gericht oder anderen öffentlichen, besonders wettenrechtlichen (Aufsichts-) Behörden zur Übermittlung personenbezogener Wettkundendaten aufgefordert.
  4. d) Der Buchmacher ist der Ansicht, dass der Wettkunde eine Vorschrift, eine Bestimmung oder ein Gesetz verletzt.

A24. Dem Wettkunden ist es untersagt, Wetten auf Ereignisse abzugeben, an denen er selbst beteiligt ist. Wetten auf Ereignisse im Auftrag von an diesen Ereignissen Beteiligten sind ebenso untersagt. Der Buchmacher behält sich bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung das Recht vor, die Wetten zu stornieren sowie die Auszahlung etwaiger Gewinne und die Rückerstattung der Einsätze zu verweigern. Der Buchmacher hat keinerlei Verantwortung dafür, darüber Kenntnis zu haben, ob der Wettkunde gegen diese Bestimmung verstößt. Daher ist der Buchmacher berechtigt, diese Maßnahmen jederzeit nach Kenntnisnahme zu ergreifen.

A25. Jegliche Form von betrügerischen Aktivitäten ist strengstens untersagt. Ihre Definition liegt im Ermessen des Buchmachers. Betrügerische Aktivitäten umfassen unter anderem den Diebstahl von Kreditkarten, die Verwendung unzulässiger Software-Tools, den Transfer finanzieller Mittel auf Konten anderer Wettkunden, Fälschung, betrügerische Absprachen sowie die Angabe falscher Daten bei der Anmeldung oder bei einer späteren Abfrage persönlicher Informationen, etc. Diese Aufzählung ist jedoch nur exemplarisch und definiert die betrügerischen Aktivitäten, erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, den Wettkunden oder dessen (Wett-)Verhalten wegen betrügerischen Aktivitäten anzuzeigen und/oder den zivilen Rechtsweg wegen betrügerischen Aktivitäten zu beschreiten. Wettkunden, die an jedweder Form von betrügerischen Aktivitäten oder verdächtigen Transaktionen beteiligt sind, werden den entsprechenden Behörden ausnahmslos gemeldet.

A26. Der Buchmacher ist berechtigt, bei Verdacht (oder berechtigten Grund zu der Annahme) des Wettbetruges oder der Manipulation von Spielen, die vom Buchmacher gespeicherten Daten an Behörden, Sportverbände oder sonstige Dritte, die mit der Klärung des Verdachtes oder der Manipulation befasst sind, weiterzugeben. Dies beinhaltet auch die Informationen über die unter Verdacht stehenden Wetten.

A27. Es ist verboten mit fremden Geldern bzw. auf fremde Rechnung Wetten abzugeben. Weiters ist es verboten, Gelder, die aus Geldwäscherei bzw. Terrorismusfinanzierung stammen, einzubringen. Bei Verdacht oder berechtigten Grund zur Annahme können alle Transaktionen geprüft werden, um Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten zu unterbinden.

A28. Alle Entscheidungen seitens des Buchmachers hinsichtlich der Außerkraftsetzung von Transaktionen und/oder der Sperrung und Schließung von Wettkonten sind bindend, unterliegen dem alleinigen Ermessen des Buchmachers, erfordern keine Rechtfertigung gegenüber dem Wettkunden und können seitens des Wettkunden nicht angefochten werden. Unter den oben angeführten Umständen ist der Buchmacher berechtigt, alle Beträge, die andernfalls an den Wettkunden ausgezahlt worden bzw. zu bezahlen gewesen wären, zurückzuhalten und/oder einzubehalten.

Haftung

A29. Schadenersatzansprüche des Wettkunden gegenüber dem Buchmacher, insbesondere wegen von Dritten verursachter, verzögerter, fehlerhafter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Buchmacher verursacht wurden. Gleiches gilt für Schadenersatzansprüche wegen Systemausfällen. Grundsätzlich ist die Haftung des Buchmachers auf den Wetteinsatz/-betrag oder die noch nicht ausbezahlten Gewinne beschränkt - abhängig davon, welcher Betrag höher ist. Die Haftung für Personenschäden bleibt hiervon unberührt.

A30. Haftungen des Buchmachers für Übertragungs-, Eingabe- und/oder Auswertungsfehler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

A31. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für die Angaben von etwaigen Informationsdiensten - weder für die Vollständigkeit, die Aktualität noch die Richtigkeit. Insbesondere aber nicht abschließend erfolgen alle Angaben in Livescores, Statistiken, Ergebnissen, Spielständen, Teamvergleichen, Tabellen etc. ohne Gewähr.

A32. Dem Wettkunden ist es nicht gestattet, allfällige Forderungen gegen den Buchmacher aus Wettverträgen entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten, zu verpfänden oder darüber in sonstiger Weise rechtsgeschäftlich zu verfügen oder mit derartigen Forderungen gegen Forderungen des Buchmachers aufzurechnen.

Datenschutz

A33. Der Buchmacher richtet sich im Umgang mit Informationen und Daten bezüglich der Wettkunden nach den entsprechenden aktuellen Rechtsvorschriften.

A34. Weiters wird darüber informiert, dass allenfalls notwendige zusätzliche Daten im Rahmen von Überprüfungsmaßnahmen wahrheitsgetreu mitgeteilt und die erforderlichen Daten bereitgestellt werden müssen. Der Buchmacher ist befugt, jegliche Nutzung des Dienstleistungsangebotes des Buchmachers einzuschränken, bis die entsprechenden Überprüfungsmaßnahmen abgeschlossen sind.

A35. Eine Offenlegung von Daten kann aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig sein sowie zur Umsetzung von Ansprüchen, die erhoben werden, sowie zur Überprüfung und Aufdeckung von Umständen, die unter anderem auf betrügerisches Verhalten oder sonstige strafrechtliche Aktivitäten hinweisen.

A36. Mit der Akzeptanz dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen und/oder der Anmeldung auf der Webseite und/oder Nutzung der Wett-Terminals und/oder der Dienstleistungen an den Wett-Kassen wird der Wettkunde über die Verarbeitung seiner persönlichen Daten informiert. Bei Vorliegen der geringsten Hinweise auf Transaktionen und/oder Aktivitäten, die auf potentiell kriminelle Aktivitäten schließen lassen, werden diese Daten den entsprechenden Behörden gemeldet.

A37. Der Wettkunde wird darüber informiert, dass die im Rahmen der Wettabschlüsse dem Buchmacher zur Kenntnis gelangenden personenbezogenen Daten von diesem gespeichert und automatisierungsunterstützt verarbeitet werden.
Weitere detaillierte Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website enthalten.

Cash-Out

A38. Der Buchmacher ermöglicht dem Wettkunden, für manche Wetten, ein Angebot für ein Cash-Out zu legen. Der Buchmacher ist nicht verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen. Erst mit der positiven Bestätigung durch den Buchmacher wird das Cash-Out-Angebot angenommen.

A39. Der Preis bzw. die Quote für die vorzeitige Auszahlung ist dabei abhängig vom Status der Wette und kann sich zu jedem beliebigen Zeitpunkt ändern. Dem Buchmacher kommt hierzu ein jederzeitiges einseitiges Änderungsrecht zu.

A40. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung für Fehler im Hinblick auf Wetten und Einsätze, bei denen offensichtliche Fehler zu Quoten/Handicaps/Over-Under-Angaben/Cash-Out-Betrag vorliegen.

A41. Der Buchmacher übernimmt keine Haftung, wenn ein Abrechnungsbetrag falsch berechnet oder ausbezahlt wird, dies schließt auch Wetten ein, die mit der Cash-Out-Option vollständig ausgewertet werden.

A42. Sollte vor dem Start einer Veranstaltung, während oder nach einer Veranstaltung ein offensichtlicher Fehler festgestellt werden, behalten vorzeitig ausgewertete Wetten, deren Cash-Out-Betrag inkorrekt ist (aufgrund einer falschen Quote, auf welcher der Betrag basierte), ihre Gültigkeit und werden mit dem korrekten Betrag erneut ausgewertet. Wenn eine Wette nach einem inkorrekten Ergebnis mit der Cash-Out-Option ausgewertet wurde, wird die Wette zum korrekten Ergebnis erneut ausgewertet.

Bonusbestimmungen

A43. Alle Boni und Werbeangebote unterliegen den Geschäftsbedingungen, die bei der Mitteilung über das Bonusangebot zur Verfügung gestellt werden.

A44. Alle Boni und Werbeangebote beziehen sich grundsätzlich nur auf den jeweiligen Empfänger oder die Gruppe von Empfängern der Mitteilung, sind nicht übertragbar und können nur einmal während des festgesetzten Zeitrahmens in Anspruch genommen werden. Ist der Empfänger nicht der vorgesehene Empfänger oder gehört er nicht zur Gruppe der vorgesehenen Empfängergruppe, ist das Angebot ungültig. Alle Boni und Werbeangebote des Buchmachers gelten nur für den entsprechend dargelegten Zeitraum. Ohne Angabe zum Zeitraum endet das jeweilige Angebot in dem Moment, sobald es nicht mehr verfügbar ist und eingestellt wurde.

A45. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote auf Wettkunden zu beschränken, die spezifische Auswahlkriterien erfüllen. Ebenso behält sich der Buchmacher das Recht vor, die Anzahl der Teilnehmer nach eigenem Ermessen zu beschränken.

A46. Alle Boni und Werbeangebote dürfen nicht zwischen Wettkunden und/oder Dritten verkauft werden.

A47. Alle Boni und Werbeangebote können nicht in bar eingelöst werden, sondern unterliegen den spezifischen Bonuskonditionen.

A48. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen alle Boni und Werbeangebote zurückzufordern, wenn der Wettkunde das Angebot unter anderem durch Betrug oder eine andere strafbare Handlung erlangt hat, oder das Angebot erschlichen hat.

A49. Ebenso behält sich der Buchmacher das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote zurückzufordern und/oder die mit den Boni und Werbeangeboten erzielten Gewinne zu stornieren und/oder die Zahlung geforderter Beträge zu verweigern und die entsprechenden Konten zu schließen, wenn Gruppen von Wettkunden, die sich unerlaubt absprechen oder als Syndikat fungieren, oder einzelne Wettkunden, die sich mehrere Male anmelden, fiktive Konten einrichten oder Strohmänner zur Manipulation von Boni und Werbeangebote nutzen.

A50. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, alle Boni und Werbeangebote jederzeit zu beenden oder zu ändern.

2. Beurteilung des Wettausganges und ungültige Wetten

B1. Die Beurteilung des Wettausganges gilt einheitlich sowohl für reguläre Wetten (Pre-Match) als auch für Livewetten.

B2. Bei allen Wetten gilt, falls nicht anders angegeben, das Ergebnis nach der regulären Spielzeit.

B3. In nachstehenden Fällen ist die Wette ungültig bzw. gilt der Wettvertrag nachträglich als einvernehmlich aufgehoben, und zwar mit der Rechtsfolge, dass der Wetteinsatz an den Wettkunden zurückzubezahlen ist:

  1. a) Wenn das Wettereignis nicht wie angegeben stattfindet (z.B.: vertauschtes Heimrecht, außer die Heimmannschaft übt – aus welchen Gründen auch immer – ihr Heimrecht auf einer fremden Sportanlage aus).
  2. b) Wenn der Wettabschluss nach dem tatsächlichen Beginn des der Wette zugrundeliegenden Wettereignisses bzw. nicht entsprechend den Wettbestimmungen stattfindet. Dies gilt allerdings nicht für jene Wetten, die aufgrund ihrer Art vom Buchmacher laufend auch noch nach Beginn des Wettereignisses angeboten werden und als solche Wetten – die eben auch noch nach Beginn des Wettereignisses abgeschlossen werden können – gekennzeichnet sind, etwa zum Beispiel Langzeitwetten oder Livewetten. Die vom Buchmacher bestimmte Zeit des Wettvertragsabschlusses ist für den Wettkunden verbindlich.
  3. c) Wenn ein Wettereignis abgesagt wird oder nicht stattfindet, es sei denn, dass
  4. ca) dieses Wettereignis innerhalb der folgenden 48 Stunden nachgetragen wird, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn, oder
  5. cb) das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B.: Welt- und Europameisterschaft, Tennisturnier etc.) nachgetragen wird.
  6. d) Wenn das Wettereignis abgebrochen wird, ohne dass unmittelbar nach dem Abbruch eine offizielle Wertung erfolgt. Nachträgliche Änderungen des Klassements (z.B.: Entscheidungen „am Grünen Tisch“) bleiben daher unberücksichtigt.
  7. e) Wenn ein Tennisspiel durch w.o. beendet wird, ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.

B4. Für die Beurteilung des Wettausgangs gelten insbesondere folgende Regelungen:

  1. a) Maßgeblich sind die unmittelbar nach Beendigung des Wettereignisses bekanntgegebenen Ergebnisse (z.B.: Siegerehrung, sofern diese im unmittelbaren Anschluss an das Wettereignis stattfindet).
  2. b) Bei Fußballspielen ist das Ergebnis nach 90 Minuten (reguläre Spielzeit), bei Eishockeyspielen nach 60 Minuten (reguläre Spielzeit) maßgebend. Etwaige Verlängerungen oder Elfmeterschießen usw. haben daher keinen Einfluss auf den Wettvertrag, außer die Vertragsteile haben davon Abweichendes durch Vermerk in den Aufzeichnungen des Buchmachers (z.B.: Wer steigt auf?, Wer gewinnt den Pokal, Wetten zur Verlängerung oder zum Elfmeterschießen, etc.) vereinbart.
  3. c) Falls ein Spiel abgebrochen wird, behalten alle Bewertungen von bereits eingetroffenen Wettausgängen jedenfalls ihre Gültigkeit. Alle abgegebenen, noch nicht eingetroffene Wettausgänge, behalten ihre Gültigkeit, falls:
    - dieses Wettereignis innerhalb der folgenden 48 Stunden fortgesetzt oder nachgetragen wird, gerechnet vom ursprünglich vorgesehenen Beginn, oder
    - das Wettereignis im Rahmen einer sportlichen Turnierveranstaltung (z.B.: Tennisturnier, etc.) fortgesetzt wird.

B5. Bei „toten Rennen“ (2 oder mehrere Gleichplatzierte) werden die Auszahlungen entsprechend – die jeweiligen Quoten durch die Anzahl der beteiligten Sieger - geteilt (z.B.: Wetteinsatz EUR 100,-, Quote auf den Sieger: 1,8, ergibt eine Wettauszahlung von EUR 180,-, bei zwei Siegern beträgt die Auszahlung daher je EUR 90,- bei drei Siegern je EUR 60,-). Nehmen an Wettereignissen lediglich zwei Starter (Mannschaften) teil (z.B.: Trainingsduell) und wird keine Unentschieden-Quote angeboten, werden im Falle von „toten Rennen“ die Auszahlungen nicht geteilt. In diesem Fall ist die Wette ungültig und es wird der gesamte Einsatz zurückbezahlt.

B6. Für Wetten auf Meisterschaften, Gesamtsieger von Turnieren (z.B.: WM, EM, Golf- und Tennisturniere) gilt „play or pay“: Findet das Wettereignis nach Maßgabe der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen statt und tritt ein Teilnehmer oder eine Mannschaft zu diesem Ereignis nicht an, gibt während des Turniers auf oder wird disqualifiziert, so bleibt der Wettvertrag aufrecht; dies bedeutet, dass eine Wette auf einen betroffenen Teilnehmer oder Mannschaft für den Wettkunden als verloren gilt.

B7. Werden mehrere Wettereignisse in einer Wette kombiniert („Kombinationswette“), gilt folgendes:

a) Werden ein oder mehrere Ereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes B3 c erfolgt bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes B3 d erfolgt, so wird (werden) diese(s) Wettereignis(se) mit der Quote 1,0 gewertet. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele, wenn ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.
b) Werden alle Wettereignisse abgesagt, abgebrochen oder finden sie aus sonstigen Gründen nicht statt, ohne dass ein Nachtrag im Sinne des Punktes B3 c erfolgt, bzw. ohne, dass eine offizielle Wertung im Sinne des Punktes B3 d erfolgt, dann wird der Wettvertrag rückwirkend aufgehoben und ist der Wetteinsatz zurückzuzahlen. Das gilt auch für durch w.o. beendete Tennisspiele, wenn ein Tennisspieler zum Spiel nicht angetreten ist oder ein Tennisspieler disqualifiziert wird.

B8. Zur Bewertung aller angebotenen Wettmärkte werden jeweils die offiziellen Verbandsseiten herangezogen.
Internationale Fußballspiele laut www.fifa.com bzw. www.uefa.com.

Head-to-Head Wetten

B9. Gewinner eines Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Endklassement besser platzierte Teilnehmer. Es gilt das offizielle Endergebnis. Beide Teilnehmer müssen starten, damit die Wette gültig ist. Sollte ein Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, den Wettkampf nicht beginnen, so werden alle, auf dieses Head-to-Head, abgegebenen Wetten mit 1,0 bewertet.

Zusatz Ski Alpin:
Bei Slalom, RTL und Kombination gilt: Qualifiziert sich ein Teilnehmer nicht für den 2.Durchgang, gilt dieser Teilnehmer als ausgeschieden. Qualifizieren sich beide Teilnehmer nicht für den 2.Durchgang, gelten beide Teilnehmer als ausgeschieden.

Zusatz Skispringen:
Qualifizieren sich beide Teilnehmer nicht für den 2. Durchgang, gilt die bessere Platzierung im 1. Durchgang.

Livewetten Allgemein

B10. Bei allen Wetten gilt, falls nicht anders angegeben (z.B.: Wer steigt auf? Wer gewinnt den Pokal? etc.), das Ergebnis nach der regulären Spielzeit.

B11. Die Gültigkeit der Livewette ist gänzlich unabhängig davon, ob es eine Liveübertragung des Ereignisses gibt, da der Buchmacher keinen Einfluss auf die Übertragung von Ereignissen hat. Alle Wetten werden nach dem Ende des Ereignisses nach Vorliegen eines offiziellen Ergebnisses bewertet.

B12. Alle Zusatzinformationen – wie z.B.: Spielzeit, Spielstand etc. – sind ohne Gewähr.

B13. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, werden mit Quote 1,0 bewertet.

B14. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, Wetten, die im Zeitraum von spielentscheidenden Situationen abgegeben werden (Elfmeter, Rote Karte, Entscheidungsänderungen von Schiedsrichtern und/oder Videoschiedsrichtern usw.), mit Quote 1,0 zu bewerten.

Fußball - Livewetten

B15. Live – Konferenz: Bei der Wette „Tore in der Konferenz“ zählen lediglich die angebotenen Spiele der Konferenz. Sollte ein Spiel des gleichen Bewerbes am selben Tag, aber nicht innerhalb der Konferenz stattfinden, zählen die möglichen Tore des Spiels nicht dazu. Sollte innerhalb der Konferenz ein Spiel abgebrochen werden, bleiben alle Wetten auf „Tore in der Konferenz“, die zum Zeitpunkt des Abbruchs bereits bewertet wurden, aufrecht. Alle noch offenen Wetten werden mit 1,0 gewertet. Beispiel: Wird ein Spiel in der 70. Minute abgebrochen und zu diesem Zeitpunkt waren es insgesamt 16 Tore, bleiben alle Wetten auf „Over/Under 14,5 Tore“, „Over/Under 15,5 Tore“ aufrecht. Wetten auf „Over/Under 16,5 Tore“ oder „Over/Under 17,5 Tore“ werden mit 1,0 gewertet.

Formel 1 - Livewetten

B16. Qualifying – Live: Gewinner des Qualifyings ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Qualifying und nicht in der Startaufstellung, am besten platzierte Teilnehmer. Alle gegen einen Fahrer verhängten Strafen werden dabei nicht berücksichtigt.

B17. Qualifying – Head-to-Head Duelle Live: Gewinner des Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Qualifying, und nicht in der Startaufstellung, besser platzierte Teilnehmer (laut FIA). Alle gegen einen Fahrer verhängten Strafen werden dabei nicht berücksichtigt. Beide Teilnehmer müssen am Qualifying teilnehmen, damit die Wette gültig ist. Sollte ein Teilnehmer, aus welchen Gründen auch immer, das Qualifying nicht beginnen, so werden alle auf dieses Duell abgegebenen Wetten mit 1,0 gewertet.

B18. Rennen – Head-to-Head Duelle Live: Gewinner eines Head-to-Head Duells ist, falls nicht gesondert angeführt, der im Endklassement besser platzierte Teilnehmer (laut FIA). Beide Teilnehmer müssen das Rennen beginnen (gilt ab der Aufwärmrunde), damit die Wette gültig ist. Scheiden beide Teilnehmer vorzeitig aus, und keiner der Teilnehmer wird im offiziellen Endklassement gewertet, wird die Wette mit 1,0 gewertet.

Wintersport - Livewetten

B19. Wird das Rennen während eines Bewerbes abgebrochen, werden alle Wetten auf den Gesamtsieg mit 1,0 gewertet. Alle bereits ausgetragenen Head-to-Head Duelle behalten ihre Gültigkeit. Alle noch nicht ausgetragenen Head-to-Head-Duelle werden mit 1,0 gewertet.

 3. Mindesteinsatz/Maximaleinsatz/Gewinnlimits

C1. Mindesteinsatz pro Wette
Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die Mindesteinsätze für einzelne Kunden/Ereignisse/Produkte individuell festzulegen.

C2. Maximaleinsatz pro Wette
Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die Maximaleinsätze für einzelne Kunden/Ereignisse/Produkte individuell festzulegen.

C3. Gewinnlimits
Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombinationswette ist EUR 50.000,-.
Höchstgewinn pro Systemwette ist EUR 100.000,-.
Übersteigt der Nettogewinn EUR 50.000,-, so werden nur EUR 50.000,- und der Wetteinsatz ausbezahlt.
Höchstgewinn pro Wettkunde und Woche EUR 100.000,- für das gesamte Bundesgebiet Österreich.

4. Verantwortung beim Wetten

D1. Wettkundenschutz und Wettsuchtprävention

Der Wettkunde wird auf die möglichen Risiken einer Wettteilnahme ausdrücklich hingewiesen. Übermäßiges Sportwetten kann zu erheblichen Vermögensverlusten bis hin zur Existenzgefährdung führen und ein pathologisches (krankhaftes) Verhalten darstellen.
Um problematisches Wettverhalten bzw. eine mögliche Existenzgefährdung frühzeitig feststellen zu können, behält sich der Buchmacher das Recht vor, die Intensität und Häufigkeit der Wettteilnahme sowie eine mögliche Gefährdung des Existenzminimums zu prüfen. Dies kann im Anlassfall auch das Abfragen von Datenbanken zur Kundenprüfung und die Abfrage von Bonitätsdaten bei unabhängigen Anbietern einschließen. Dies ist jedoch nur bei Wettkunden mit Registrierung möglich.

D2. Kontaktaufnahme

Die im Rahmen des Registrierungsprozesses bekanntgegebene E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden auch für eine eventuell erforderliche Kontaktaufnahme im Zuge von Aktivitäten zum Wettkundenschutz genutzt.

D3. Kundengespräche

Im Rahmen der Aktivitäten zum Wettkundenschutz können registrierte Wettkunden im Anlassfall zu einem persönlichen Gespräch mit einem Präventionsbeauftragten geladen werden. Die Beratung des Wettkunden ist zentrale Funktion des Kundengesprächs und beinhaltet eine allgemeine Aufklärung über die mögliche Gefährdung des Existenzminimums sowie über Beratungs- und Hilfseinrichtungen. Darüber hinaus haben Wettkunden auch die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch ein persönliches Gespräch mit einem Präventionsbeauftragten zu absolvieren.

D4. Wettpause

Der registrierte Wettkunde hat die Möglichkeit eine freiwillige temporäre Wettpause sowie ein unverbindliches Informationsgespräch mit einem Präventionsbeauftragten in Anspruch zu nehmen.

D5. Limitierungen

Der registrierte Wettkunde hat die Möglichkeit seine Wettteilnahme zu limitieren. Mit Hilfe des Limits pro Wette besteht die Möglichkeit, den maximalen Einsatz pro Wette zu begrenzen. Mit einem Verlustlimit kann festgelegt werden, welcher maximale Verlustbetrag über eine bestimmte Dauer (täglich, wöchentlich, monatlich) erzielt werden kann.

D6. Selbstsperre und Fremdsperre

Der Wettkunde kann sich von der Teilnahme an einer registrierten Wette selbst sperren lassen (Selbstsperre). Die Selbstsperre erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Buchmacher oder die Behörde. Die Dauer der freiwilligen Selbstsperre bestimmt generell der Wettkunde, wobei sich die Regelungen zur Dauer und Aufhebung einer Selbstsperre je nach landesgesetzlichen Bestimmungen unterscheiden können.
Der Buchmacher kann Personen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an einer Wette ausschließen (Fremdsperre). Die Dauer der Fremdsperre kann dabei temporär oder unbefristet ausgesprochen werden. Ein Wettausschluss aus Gründen des Wettkundenschutzes erfolgt insbesondere dann, wenn der Wettkunde aufgrund der Wettteilnahme sein Existenzminimum gefährdet oder Merkmale einer Wettsuchterkrankung vorliegen.

D7. Hilfsangebote

In Österreich gibt es zahlreiche Beratungs- und Therapieeinrichtungen, die sich mit problematischen Auswirkungen einer exzessiven Wettteilnahme befassen und betroffene Menschen sowie deren Angehörige beraten und behandeln.
Auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfsangeboten, etwa durch Anruf bei der zentralen Helpline der Medizinischen Universität Wien unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 205 242 oder der Kontaktaufnahme mit einer professionellen Einrichtung wird insbesondere aufmerksam gemacht.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Wettkundenschutzseite www.admiral.ag/verantwortung-bei-admiral

5. Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen für das Bundesland Oberösterreich gemäß LGBl.Nr. 85/2021. Landesgesetzblatt vom 17.08.2021 in der gültigen Fassung

E1. Bestimmungen über die Teilnahme an Wetten

Gem. § 2 sind Wetten eine Preisvereinbarung zwischen der Wettanbieterin bzw. dem Wettanbieter und den Wetthaltern über den Ausgang eines zum Zeitpunkt des Wettabschlusses in der Zukunft liegenden sportlichen, politischen, kulturellen oder sonstigen für den Abschluss von Wetten geeigneten Ereignisses, unabhängig davon, ob die Vereinbarung an einem physischen Ort oder auf beliebigem Weg aus der Ferne, auf elektronischem Weg oder eine andere kommunikationserleichternde Technologie oder auf individuelle Anfrage eines Dienstleistungsempfängers abgeschlossen wird.
Die Gesellschaftswette hat Ereignisse aus dem sozialen oder politischen Leben zum Gegenstand, die keinem Sport zugeordnet werden können. Unterhaltungsshows, Wahlen, Naturereignisse oder Preisverleihungen sind Beispiele für solche Gesellschaftswetten. In Regionen in denen E-Sports nicht als eigener Sport anerkannt ist, gelten auch Wetten auf E-Sports als Gesellschaftswetten. Die Voraussetzungen sind gleich wie für die Sportwette, zum Zeitpunkt der Wettabgabe ist der Ausgang offen und es gibt ein nachvollziehbares Ergebnis zur Bewertung.

E2. Verbotene Wetten

Verboten ist das Anbieten, der Abschluss oder die Vermittlung von Wetten

a. die auf die Tötung oder Verletzung von Menschen oder Tieren abzielen, oder

b. die nach allgemeinem sittlichen Empfinden die Menschenwürde gröblich verletzen, oder

c. durch die Menschen auf Grund des Geschlechts, der sexuellen

Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, des religiösen Bekenntnisses, des Alters oder einer Behinderung herabgesetzt werden, oder

d. Wetten mit einem Wetteinsatz von über 500 Euro, oder

e. Live-Wetten, ausgenommen Wetten auf ein (numerisches) Zwischen- oder Endergebnis oder eines davon abgeleiteten Ergebnisses oder welche Person bzw. welche Mannschaft als nächste ihren Wertungsstand verbessert (zb das nächste Tor oder den nächsten Punkt erzielt).

E3. Sperren

Der Wettkunde kann sich von der Teilnahme an einer Wette selbst sperren lassen (Selbstsperre). Die Selbstsperre erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Buchmacher. Die Dauer der freiwilligen Selbstsperre bestimmt der Wettkunde und kann entweder 3 Monate (Mindestdauer), 6 Monate, 9 Monate oder 12 Monate betragen. Nach Ablauf eines Jahres kann eine unbegrenzt gültige Selbstsperre beantragt werden. Die Aufhebung der Selbstsperre kann nur durch schriftlichen Antrag erfolgen.
Der Buchmacher kann Personen ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an einer Wette ausschließen (Fremdsperre). Die Dauer der Fremdsperre kann dabei temporär oder unbefristet ausgesprochen werden. Eine temporäre Sperre wird gem. §7 Abs. 8 OÖ Wettgesetz im Falle eines noch ausstehenden Gesprächs ausgesprochen. Bei Sperranträgen durch anerkannte Spielsuchthilfeeinrichtungen ist die Sperre dauerhaft. Disziplinarsperren sind temporäre Sperren und können nur nach Abklärung in einem persönlichen Gespräch aufgehoben werden. Die konkrete Sperrdauer ist jeweils einzelfallbezogen durch den Buchmacher oder seinem Erfüllungsgehilfen festzusetzen.

E4. Maximaleinsatz

Maximaleinsatz pro Wette: € 50,- bei Abgabe einer Prematch-Wette am Wettschalter ohne Wettkundenkarte bzw. ohne Verwendung eines biometrischen Erkennungsverfahrens gem. § 7 Abs. 2 OÖ Wettgesetz

Maximaleinsatz pro Wette: € 500,- bei Wettabgabe online oder mit Wettkundenkarte bzw. durch Verwendung eines biometrischen Erkennungsverfahrens gem. § 9 Z 4 OÖ Wettgesetz

E5. Pferdesport/Hunderennen – Wett-Terminals – Spezialangebot

Wetten dürfen je nach Wettart nur in € 0,10 oder € 0,50 und einem Vielfachen davon abgeschlossen werden.
Die auf dem Wettschein vermerkte Nummer steht für den Namen des Pferdes/Hundes. Die Nummerierung der Rennsportzeitung ist maßgebend. Startet ein Pferd/Hund zweimal an einem Tag, so gelten alle Wetten für das jeweils nächstfolgende Rennen, sofern das Rennen nicht näher bezeichnet ist. Sind auf einem Wettschein Nummer und Name vermerkt, so ist in Zweifelsfällen der Name maßgebend.

Höchstgewinn pro Wette: € 50.000,-
Übersteigt der Nettogewinn € 50.000,- so werden nur € 50.000,- und der Wetteinsatz ausbezahlt.
Der Höchstgewinn pro Kunde und Woche € 100.000, -

Der Buchmacher ist jederzeit berechtigt, die Annahme von Wettangeboten ohne Angabe von Gründen zu verweigern, die Höhe der Wetteinsätze vor Annahme der Wettangebote zu begrenzen und/oder Quotenänderungen vor Wettabschluss vorzunehmen. Ebenso liegt es in seinem freien Ermessen, Quoten und Auszahlungslimits für den Wettkunden verbindlich festzulegen.
Das Umgehen dieser Limits durch die mehrmalige Abgabe einer Wette mit derselben Auswahl - auch „Splitten“ genannt - ist in keinem Fall zulässig.

Siegwetten für England und Irland, sowie für andere Länder mit Starting-Price-System (SP), in diesen Wettbestimmungen kurz als GB bezeichnet:
Mindesteinsatz pro Wette: € 0,50
Die Auszahlung für englische Rennen erfolgt nach den verlautbarten Buchmacher-Schlusskursen, den Starting-Prices (=SP’s).
Bei totem Rennen erfolgt die entsprechende Teilung von Einsatz und Gewinn. Werden in einem Rennen keine SP's bekanntgegeben, so werden sämtliche Einsätze auf alle Wettarten zurückbezahlt.

Platz-, Ita- und Trita-Wetten für GB:
Mindesteinsatz pro Wette: € 0,50

Die Auszahlung der Platzwetten richtet sich nach den Starting Prices (SP‘s), und zwar:
bei 4 - 7 Startern: 1/4 Odds* (zwei Plätze)
ab 8 Startern: 1/5 Odds (drei Plätze)
ab 16 Startern: 1/5 Odds (vier Plätze)

Wenn in einem Rennen ein Auffavorit (Odds-on, Quote unter 20 für 10) platziert ist, gelten reduzierte Platzquoten:

bei 4 - 7 Startern: 1/7 Odds (zwei Plätze)
bei 8 – 15 Startern: 1/10 Odds (drei Plätze)
ab 16 Startern: 1/8 Odds (vier Plätze)

Itawette bei 4 - 7 Startern das 2 - fache der 2. Platzquote
Itawette ab 8 Startern das 2 ½ - fache der 2. Platzquote

Trita-Wetten ab 8 Startern das 2 ½ - fache der 3. Platzquote

Ist in einem Rennen die 1., die 2. Platzquote oder die Itaquote höher als die Zweierwetten-Quote, so kommt für die entsprechende Platzquote die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung.
Ist in einem Rennen die 3. Platzquote höher als die Dreierwettenquote, so kommt für die 3. Platzquote die Dreierwettenquote zur Auszahlung.

Eachway-Wetten für GB
Die Each-Way-Wette besteht aus einer Sieg- und einer Platz-Wette, die zwar mit gleich hohem Einsatz auf einem Wettschein getippt, aber wie Einzelwetten berechnet werden.
Für die Berechnung der Plätze bzw. Platzquoten gilt:

bei 5 - 7 Startern: 1/4 Odds (zwei Plätze)
ab 8 Startern: 1/5 Odds (drei Plätze)
bei 12 - 15 Startern: 1/4 Odds (drei Plätze)

ab 16 Startern (nur Handicap) 1/4 Odds (vier Plätze)
Each-Way Akku-Wetten werden Sieg-auf-Sieg und Platz-auf-Platz berechnet.

Quotenkürzung für GB:
Wird in einem Rennen ein Teilnehmer am Start zurückgezogen (withdrawn), so werden die SP‘s entsprechend der englischen Regelung (Rule 4) gekürzt. Die gekürzten Quoten kommen auch bei allen aus den SP‘s errechneten Quoten zur Anwendung. Maßgeblich für die Höhe der Quotenkürzung ist die Anzeige im SIS-System. Gekürzt wird ausschließlich der Gewinnanteil und nicht der Einsatz.
Beispiel:

Quote 5/1 = entspricht 60 für 10 - Quotenkürzung um 20 % = 4/1
= entspricht 50 für 10

Einlauf- oder Zweierwetten für GB:
Mindesteinsatz pro Wette: € 0,50
Zweierwetten werden in Rennen mit mindestens 3 Startern angenommen. Es sind Wetten, bei denen die ersten beiden mit Wetten einlaufenden Teilnehmer in der richtigen Reihenfolge anzugeben sind. Läuft einer der gewetteten Teilnehmer nicht, so ist die Wette offen und der Wetteinsatz zurückzuzahlen.
Zur Auszahlung kommen die Quoten der englischen Buchmacher (B, C, CSF oder FC). Gibt es in einem Rennen keine dieser Quoten oder weniger als 3 Starter, so werden alle Einsätze zurückbezahlt.
Kommt in einem Rennen nur ein Teilnehmer durch das Ziel, wird die Siegwette ausbezahlt, sofern der erste mit Wetten einlaufende Teilnehmer richtig angegeben ist.
Kommt in einem Rennen kein Teilnehmer durch das Ziel, werden die Einsätze zurückbezahlt.

Dreierwetten für GB:
Mindesteinsatz pro Wette: € 0,50
Dreierwetten werden in Pferde-/Hunderennen mit mindestens 5 Startern angenommen. Es sind Wetten, bei denen die ersten drei mit Wetten einlaufenden Teilnehmer in der richtigen Reihenfolge anzugeben sind.
Starten in einem Rennen weniger als 5 Pferde/Hunde, so werden alle Dreierwetten dieses Rennens zurückgezahlt. Läuft einer der gewetteten Teilnehmer nicht, so ist die Wette offen und die Einsätze werden zurückbezahlt.
Die Berechnung der Dreierwette erfolgt auf Grundlage der SP’s der englischen Buchmacher, die in deutsche Quoten für einen Einsatz von € 10,-- umgerechnet werden. Werden nur zwei SP’s bekanntgegeben, so kommt die entsprechende letzte Show-Quote zur Anrechnung. Die SP’s für den 2. und 3. Platz werden nur bis zu folgenden Werten angerechnet:
5 – 6 Starter bis max. 150
7 – 9 Starter bis max. 250
10-12 Starter bis max. 350
ab 12 Startern bis max. 500

Die Berechnung der Dreierwette erfolgt nach folgender Formel:
Quote = SP1 x (1 : (((1 : SP2) : (0,1-1 : SP1)) x ((1 : SP3) : (0,11-1 : SP1-1 : SP2))))
z.B.: SP des Siegers 5/1 SP1 = 60
SP des Zweiten 9/1 SP2 = 100
SP des Dritten 7/1 SP3 = 80 Quote = 60 x (1 : (((1 : 100) : (0,1-1 : 60)) x ((1 : 80) : (0,11-1 : 60-1 : 100))))
Dieses Beispiel ergibt 3.333,-- und gilt für einen Einsatz von € 10,--.
Bei totem Rennen werden für die verschiedenen Einläufe Dreierwetten mit den entsprechend reduzierten Quoten errechnet.
Für die beim Buchmacher getätigten Dreierwetten für England und Irland gelten die nach oben angegebener Formel errechneten Quoten, sei es denn, dass eine Dreierwettenquote (TC) bekanntgegeben wird. In diesem Fall kommt für die gewonnene Dreierwette die TC-Quote aus England zur Auszahlung.
Laufen in einem Rennen weniger als 10 Pferde/Hunde, so ist die Dreierwetten-Quote auf das x-fache der Einlaufwetten-Quote limitiert, wobei das "x" die Anzahl der gelaufenen Starter darstellen soll.
Kommen in einem Rennen nur zwei Teilnehmer durch das Ziel, kommt die Zweierwetten-Quote zur Auszahlung, sofern die ersten zwei mit Wetten einlaufenden Teilnehmer in der richtigen Reihenfolge angegeben sind.
Kommt in einem Rennen nur ein Teilnehmer durch das Ziel, wird die Siegwette ausbezahlt, sofern der erste mit Wetten einlaufende Teilnehmer richtig angegeben ist.
Kommt in einem Rennen kein Teilnehmer durch das Ziel, werden die Einsätze zurückbezahlt.

Placepotwetten (Pferde) für GB:
Um den Placepot zu gewinnen, muss in den ersten sechs Pferderennen einer englischen, irischen Veranstaltung jeweils ein platziertes Pferd genannt werden. (Gewinnberechnung lt. Totepool-live-information)
Der Mindesteinsatz pro einzelne Wette ist 0,10 €. Der Mindesteinsatz pro Wettschein beträgt jedoch 1,- €.
Im Falle eines Gewinnes werden die originalen englischen oder irischen Placepotquoten (höchstens bis zum 2.500-fachen des Einsatzes) ausbezahlt.
Geltende Plätze für 1 bis 4 Starter: - nur Sieger
5 bis 7 Starter: - 2 Plätze
ab 8 Startern: - 3 Plätze
ausschließlich Handicaprennen ab 16 Startern: - 4 Plätze

Wenn sich ein in einer Placepot-Wette genanntes Pferd als Nichtstarter erweist, gilt stattdessen der Favorit. Wenn es mehrere Favoriten (Joint- oder Co-Favorites) gibt, gilt jener mit der niedrigsten Startnummer.
Wenn der Placepot auf der jeweiligen Rennbahn in England oder Irland nicht gewonnen wurde, oder eine Quotenübermittlung aus einem anderen Grund nicht möglich ist, wird der bei uns gewonnene Placepot mit den originalen englischen oder irischen Bahntoto-Platzkursen akkumulativ (= Malwette, d.h. Quote x Quote…. x Einsatz wird miteinander multipliziert) ausbezahlt. Sollten auch keine Bahntoto-Platzkurse zur Verfügung stehen, so werden die Buchmacher-Platzquoten akkumuliert.
Bei allfälligen anderen Problemen wird entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren.
Ein Walked Over Rennen (in welchem nur ein Starter das Rennen absolviert) gilt für den Placepot als gewonnen.
Wird ein Placepot-Rennen („Leg“) nicht gelaufen, so gelten alle in diesem Rennen getippten Pferde als gewonnen.
In jedem Fall wird bei einer Absage von einem oder mehreren Placepot-Rennen entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren.

Quadpotwetten (Pferde) für GB:
Um den Quadpot zu gewinnen, muss in vier ausgewählten Pferderennen einer englischen Veranstaltung jeweils ein platziertes Pferd genannt werden. (Gewinnberechnung lt. Totepool-live-information)
Der Mindesteinsatz pro einzelne Wette ist 0,20 €. Der Mindesteinsatz pro Wettschein beträgt jedoch 1,- €.
Im Falle eines Gewinnes werden die originalen englischen oder irischen Quadpotquoten (höchstens bis zum 2.500-fachen des Einsatzes) ausbezahlt.
Geltende Plätze für 2 bis 4 Starter: - nur Sieger
5 bis 7 Starter: - 2 Plätze
ab 8 Startern: - 3 Plätze
ausschließlich Handicaprennen ab 16 Startern: - 4 Plätze
Wenn sich ein in einer Quadpot-Wette genanntes Pferd als Nichtstarter erweist, gilt stattdessen der Favorit. Wenn es mehrere Favoriten (Joint- oder Co-Favorites) gibt, gilt jener mit der niedrigsten Startnummer.
Wenn der Quadpot auf der jeweiligen Rennbahn in England oder Irland nicht gewonnen wurde, oder eine Quotenübermittlung aus einem anderen Grund nicht möglich ist, wird der bei uns gewonnene Quadpot mit den originalen englischen oder irischen Bahntoto-Platzkursen akkumulativ (= Malwette, d.h. Quote x Quote…. x Einsatz wird miteinander multipliziert) ausbezahlt. Sollten auch keine Bahntoto-Platzkurse zur Verfügung stehen, so werden die Buchmacher-Platzquoten akkumuliert.
Bei allfälligen anderen Problemen wird entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren.
Ein Walked Over Rennen (in welchem nur ein Starter das Rennen absolviert) gilt für den Quadpot als gewonnen.
Wird ein Quadpot -Rennen („Leg“) nicht gelaufen, so gelten alle in diesem Rennen getippten Pferde als gewonnen.
In jedem Fall wird bei einer Absage von einem oder mehreren Quadpot -Rennen entsprechend der Regelung bei den englischen Buchmachern verfahren.

Ergänzende Wettbestimmungen für Akkuwetten:
Eine Akkuwette besteht aus mehreren Einzelwetten, es ist jedoch nur ein Wetteinsatz zu entrichten. Zu beachten ist, dass alle gewetteten Ereignisse einen Gewinn erzielen müssen, um für die gesamte Akkuwette eine Gewinnauszahlung zu erhalten.
Die Auswertung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Limits. Höchstauszahlung pro Wettschein ist aber maximal € 50.000,-.

E6. Verantwortung beim Wetten

Für weitere Hilfe besuchen Sie bitte auch die Seite www.gluecksspielsucht.at, wo Sie auch die Information zu Beratungs- und Abklärungsgespräch finden.

6. Abschlussbestimmungen

F1. Der Buchmacher behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen werden in der Filiale durch Aushang kundgetan bzw. vom Wettkunden vor der Wettabgabe bestätigt.

F2. Salvatorische Klausel: Sollte eine der Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen unwirksam/undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

F3. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieses Vertrages heranzuziehen.

F4. Von den verschiedenen Sprachversionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Wettbestimmungen gilt im Zweifel nur die deutsche Fassung, da die anderen Sprachversionen lediglich Übersetzungen als Service für Menschen mit einer anderen als der deutschen Muttersprache gedacht sind.

F5. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Wettkunden und dem Buchmacher unterliegen österreichischem Recht. Mangels anderslautender, zwingend zur Anwendung kommender Zuständigkeitsbestimmungen ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Wettabschluss das für den Standort des Buchmachers in Österreich zuständige Gericht zuständig.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Wettbestimmungen der ADMIRAL Sportwetten GmbH als Buchmacher in Übereinstimmung mit dem österreichischen Sportwettenverband treten am

31.07.2023

um 0.00 Uhr in Kraft, wodurch alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit verlieren.

Gumpoldskirchen, 25.07.2023

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